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Systemwechsel zu Einkommenstarif von 5.1% politisch breit abgestützt

Stellungnahme des Regierungsrates zu den Ergebnissen der Kommissionsberatung

Schwyz, 27. April 2016

Systemwechsel zu Einkommenstarif von 5.1% politisch breit abgestützt

Stellungnahme des Regierungsrates zu den Ergebnissen der Kommissionsberatung

 

(Stk/i) Der Regierungsrat und die Mehrheit der vorberatenden Kommission des Kantonsrates sind sich einig: Der Systemwechsel zu einem proportionalen Einheitstarif ist das wirkungsvollste Instrument, um die Staatsfinanzen nachhaltig zu sanieren. Die Senkung des notwendigen Eigenkapitals ermöglicht es, den Einkommenstarif auf 5.1% zu reduzieren.

Der Regierungsrat hat zu den Ergebnissen der kantonsrätlichen Kommission für die Vorberatung der Steuergesetzteilrevision Stellung genommen. Die Kommission beantragt mit der Steuergesetzteilrevision neu auch eine Anpassung des Gesetzes über den kantonalen Finanzhaushalt. Gemäss Kommission soll die gesetzliche Untergrenze für das Eigenkapital neu mit 100 Mio. Franken und damit deutlich tiefer festgelegt werden. Dieser gesetzlichen Neufestlegung des Mindesteigenkapitalziels stimmt der Regierungsrat zu. Der durch die Steuergesetzrevision zu leistende jährliche Sanierungsbetrag reduziert sich wesentlich von 170 Mio. Franken auf rund 125 Mio. Franken. Dies erlaubt es dem Regierungsrat, sich auch mit verschiedenen anderen Anträgen der Kommission, mit welchen eine weniger starke Mehrbelastung der Einkommen und Vermögen erreicht werden kann, einverstanden zu erklären. Im Hinblick auf den von der Kommission mitgetragenen Systemwechsel bei der Einkommensbesteuerung (proportionaler Einkommenstarif anstelle progressiver Tarifkurve) sieht sich der Regierungsrat in seinem Vorgehen bestätigt, den Staatshaushalt mit einem Systemwechsel nachhaltiger sanieren zu können. Insgesamt gelingt es dem Kanton, mit der Revisionsvorlage seine steuerliche Attraktivität bestmöglich zu wahren.

Notwendiges Eigenkapital neu definiert
Der Regierungsrat geht in seiner Vorlage aufgrund der aktuellen Eigenkapitalvorschriften des Finanzhaushaltsgesetzes von jährlich notwendigen Steuermehreinnahmen von rund 170 Mio. Franken aus. Die Kommission hat sich für eine Anpassung dieser Vorschriften ausgesprochen. Die Eigenkapitaluntergrenze soll nicht mehr nach dem Jahressteuerertrag der natürlichen Personen bemessen werden, sondern fix 100 Mio. Franken betragen. Dadurch reduziert sich der Bedarf an Steuermehreinnahmen auf rund 125 Mio. Franken. Dementsprechend vergrössert sich auch der Handlungsspielraum für die Festlegung der Höhe des Steuersatzes bei der Einkommens- und Vermögenssteuer. Aus diesen Gründen schliesst sich der Regierungsrat der beantragten Änderung des Finanzhaushaltsgesetzes an.

Systemwechsel mit einem tieferen Einkommenstarif von 5.1%
Die Kommission unterstützt den vom Regierungsrat vorgesehenen Systemwechsel von einem progressiven zu einem proportionalen Einheitstarif mit Geltung für Kanton, Bezirke, Gemeinden und Kirchgemeinden. Sie beantragt jedoch, den in der Regierungsvorlage enthaltenen Steuersatz von 5.5% auf 5.1% herabzusetzen. Weiter hält sie den heutigen separaten Sozialabzug von 3200 Franken für steuerpflichtige Personen, die über 65 Jahre alt sind oder eine Vollrente der eidgenössischen Invalidenversicherung beziehen, angesichts der deutlich erhöhten allgemeinen Sozialabzüge (13 200 Franken bzw. 26 400 Franken für Verheiratete) nicht mehr für begründet. Diese Kommissionsanträge haben zur Folge, dass sich die Mehrerträge für den Kanton um rund 22 Mio. Franken verringern. Gleichwohl stimmt der Regierungsrat diesen Änderungen zu. Einerseits werden dadurch die Belastungsverhältnisse, insbesondere auch des Mittelstandes, verbessert. Andererseits kann dadurch die Steuerattraktivität im interkantonalen Vergleich deutlich besser bewahrt werden. Zudem erachtet der Regierungsrat die Satzreduktion aufgrund des geringeren Bedarfes an Steuermehreinnahmen für tragbar.

Anhebung der Schwellen für den oberen Vermögenssteuersatz
Ebenfalls zur Entlastung des Mittelstandes folgt der Regierungsrat dem Kommissionsantrag, beim Vermögen die Schwellen für die Anwendung des höheren, gegenüber der Regierungsvorlage leicht reduzierten Kantonstarifs von 1.2‰ anzuheben. Neu soll dieser obere Vermögenssteuersatz auf dem Teil des steuerbaren Vermögens zur Anwendung kommen, der über einer Million Franken (Alleinstehende) bzw. über zwei Millionen Franken (Verheiratete) liegt. Dadurch vermindert sich der in der Regierungsvorlage enthaltene Mehrertrag im Umfang von rund 9 Mio. Franken.

Neue – immer noch attraktive Besteuerung von Kapitalleistungen
Die Kommission schlägt für die Besteuerung von Kapitalleistungen aus Vorsorge einen vierstufigen Tarif mit einem Maximalsatz von 2.75% vor. Dieser Maximalsatz findet auf Kapitalleistungen Anwendung, die über 497 700 Franken liegen. Der Regierungsrat schliesst sich diesem Antrag trotz geringerer Mehrerträge im Vergleich zur Regierungsvorlage an. Insbesondere wird dadurch die Mehrbelastung der unteren und mittleren Kapitalbezüge gemildert. Die Kommissionslösung ist vor allem in Bezug auf früher geäufnetes Vorsorgekapital und im Hinblick auf eine möglichst hohe Rechtssicherheit zu begrüssen. Die angepasste Besteuerung der Kapitalleistungen ist weiterhin attraktiv und bewahrt den Sparanreiz beim Aufbau von Vorsorgekapital.

Zeitplan
Die Änderungen des Steuergesetzes sollen grösstenteils auf den 1. Januar 2017, diejenigen des Finanzhaushaltsgesetzes auf den 1. Januar 2018 in Kraft treten. Die Vorlage wird am 25. Mai 2016 im Kantonsrat behandelt.

Staatskanzlei
Information

Dokumentation: Stellungnahme zur Kommissionsberatung und Synopse


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