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Die Kommission unterstützt die Revision Denkmalschutzgesetz sowie das neue Musikschulgesetz

Kommission für Bildung und Kultur (BKK)

Die vorberatende kantonsrätliche Kommission für Bildung und Kultur (BKK) hat die Vorlagen – Revision Denkmalschutzgesetz, das Musikschulgesetz sowie die Ausgabenbewilligung für die Bibliothek Werner Oechslin – am 3. April 2024 beraten. Sie stimmt den beiden Gesetzesvorlagen zu. Die Behandlung im Kantonsrat ist für die Maisession geplant. Die Ausgabenbewilligung Bibliothek Werner Oechslin wird seitens des Regierungsrats für eine Ergänzung der Vorlage zurückgenommen.

Die kantonsrätliche Kommission unter dem Vorsitz von Kantonsrat Roger Züger hat am 3. April 2024 drei Geschäfte beraten. Das Eintreten war für alle Teilnehmenden unbestritten.

Teilrevision Denkmalschutzgesetz
Die Teilrevision des Denkmalschutzgesetzes wurde in der BKK positiv aufgenommen. Ein Kernelement der Teilrevision betrifft die kantonalen Beitragsleistungen an die Restaurierung von denkmalgeschützten Objekten. Das heutige System, wonach sich die Höhe der Beitragsleistungen an der lokalen (18 %), regionalen (21 %) oder nationalen (25 %) Einstufung der Objekte orientiert, soll durch ein in der Vernehmlassung vom Hauseigentümerverband (HEV) vorgeschlagenes Modell ersetzt werden. Neu soll im Restaurierungsfall für alle Schutzobjekte ein Grundbeitragssatz von 25 % zur Anwendung kommen. Je nach Schutzziel, das für das Objekt gilt, werden dann zusätzliche Beiträge ausgerichtet, nämlich 15 % für Objekte mit Schutzziel I, 10 % für Objekte mit Schutzziel II und 5 % für Objekte mit Schutzziel III. Die kantonalen Beitragssätze bewegen sich somit neu zwischen 30 % und 40 %. Dieses Modell fand Anklang in der Kommission, wobei eine Minderheit die Splittung in einen Grundbeitrag und zusätzliche Prozentsätze streichen und einzig die maximalen Beitragssätze für die Schutzziele (30 % für Schutzziel III, 35 % für Schutzziel II und 40 % für Schutzziel I) im Gesetz festhalten möchte. Die Beitragszusicherung soll gemäss der Kommission innert sechs Monaten erfolgen. Die Entscheidungskompetenz für die Beitragszusicherung wurde intensiv diskutiert. Schliesslich sprach sich eine Mehrheit für die Regierungsfassung aus, nach welcher der Regierungsrat Zusicherungen bei Beiträgen über 1 Mio. Franken macht. Eine Kommissionsminderheit verlangt die Streichung der Kosten für die Archäologie aus dem Gesetz, diese sollen weiterhin aus dem Lotteriefonds beglichen werden. In der Schlussabstimmung sprach sich die Kommission klar für diese Teilrevision des Denkmalschutzgesetzes aus.

Musikschulgesetz
Der Entwurf des Musikschulgesetzes wurde von der BKK gut aufgenommen und mehrheitlich als schlank, pragmatisch und den Anforderungen der Initiative «Ja zur kantonalen Verankerung der musikalischen Bildung (Musikschulinitiative) entsprechend beurteilt. In der Detailberatung wurde nebst einer geringfügigen sprachlichen Anpassung der Elternbeitrag an die Musikschulen um fünf Prozent reduziert. Somit sollen die Elternbeiträge künftig zwischen 30 und 35 % der Besoldungskosten decken. Entsprechend hat die BKK den Kantonsbeitrag an die Besoldungskosten um 2.5 auf neu 35 % erhöht. Eine Minderheit möchte die Förderung der traditionellen Volksmusik explizit erwähnt haben. In der Schlussabstimmung sprach sich eine deutliche Mehrheit der Kommission für die Genehmigung des Musikschulgesetzes aus.

Bibliothek Werner Oechslin
Die BKK hat an ihrer Sitzung ebenfalls die Vorlage «Bibliothek Werner Oechslin, Einsiedeln» beraten. Die Kommission anerkennt den grossen Wert und die internationale Strahlkraft, welche die Bibliothek als Ausbildungs- und Forschungsinstitution für die Hochschullandschaft der Schweiz darstellt. Sie ist sich auch dem ausgezeichneten Renommee und der weltweiten Einzigartigkeit dieser Sammlung bewusst und will diese Institution als Teil des Zentralschweizer Hochschulwesens im Kanton Schwyz behalten. Zu einigen, für die Kommission wichtigen und zentralen Fragen ergaben sich aus dem direkten Austausch mit Werner Oechslin jedoch zahlreiche wichtige Erkenntnisse, die in einer Ergänzung zur Vorlage abzubilden sind. Der Regierungsrat wird daher das Geschäft ergänzen und die Kommission wird in einer zweiten Lesung Beschluss fassen. Dieses Geschäft wird somit nicht an der Aprilsitzung des Kantonsrates behandelt werden.

Kantonsrat
Kommission für Bildung und Kultur

Auskunft: Kantonsrat Roger Züger, Präsident der Kommission für Bildung und Kultur, 079 603 33 91


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