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Unterstützungsbeiträge bis zum Ausbildungsabschluss

Kommission hat Umsetzung der Pflegeinitiative beraten

Die kantonsrätliche Kommission für Gesundheit und Soziale Sicherheit hat die Vorlage für die Umsetzung der ersten Etappe der Pflegeinitiative im Kanton Schwyz – die «Ausbildungsoffensive» – beraten. Sie folgt bis auf einen Punkt dem Antrag des Regierungsrates.

Der Regierungsrat hat dem Kantonsrat Bericht und Antrag für ein Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege unterbreitet. Damit soll im Kanton Schwyz das Kernelement der ersten Etappe der Pflegeinitiative – die «Ausbildungsoffensive» – umgesetzt werden. Die zuständige kantonsrätliche Kommission für Gesundheit und Soziale Sicherheit hat die Vorlage vorberaten. Sie unterstützt den Antrag des Regierungsrates weitestgehend und überweist die Vorlage mit einem Änderungsantrag an den Kantonsrat. Die Kommission beantragt, dass Personen, die gemäss Einführungsgesetz Unterstützungsbeiträge für die Absolvierung von Bildungsgängen im Bereich der Pflege beziehen, diese bis zum Ende der Ausbildung beziehen können, unabhängig davon, ob die zeitliche Geltungsdauer des Einführungsgesetzes von acht Jahren abgelaufen ist.

Ungleichbehandlung verhindern
Die Kommission begründet, dass ansonsten Personen, die ihre Ausbildung gegen Ende der Geltungsdauer des Gesetzes beginnen, einen Teil ihrer Ausbildung selbst bezahlen müssten. Dies wäre nach Meinung der Kommission eine Ungleichbehandlung gegenüber allen anderen Personen, die vollständig von den Unterstützungsbeiträgen profitieren konnten. Alle, die ihre Ausbildung im Geltungszeitraum des Einführungsgesetzes angefangen haben, sollen bis zum Schluss ihrer Ausbildung von den Unterstützungsbeiträgen gemäss Einführungsgesetz profitieren können.

Gesetzlicher Rahmen
Nach Annahme der «Pflegeinitiative» durch das Schweizer Stimmvolk am 28. November 2021 hat das Bundesparlament am 16. Dezember 2022 das auf acht Jahre befristete Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (FGA) verabschiedet. Mit diesem Bundesgesetz wird ein Kernelement der ersten Etappe der Umsetzung der Pflegeinitiative – die «Ausbildungsoffensive» – umgesetzt. Im Kanton Schwyz sollen die bundesrechtlichen Vorgaben über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege mit einer entsprechend dem Bundesgesetz auf acht Jahre beschränkten Einführungsgesetzgebung umgesetzt werden. Dadurch können sämtliche Aspekte im Zusammenhang mit der Ausbildungsoffensive in einem Gesetz mit zugehöriger Vollzugsverordnung geregelt werden.

Kantonsrat
Kommission für Gesundheit und Soziale Sicherheit

Auskunft: Kantonsrat Patrick Schnellmann, Präsident der Kommission für Gesundheit und Soziale Sicherheit, Montag, 22. April 2024, 14 – 15 Uhr, 079 216 43 84


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