Navigieren im Kanton Schwyz

Überprüfung Wanderwegplan abgeschlossen

Der Kanton Schwyz hat ein attraktives Wanderwegnetz

Das kantonale Wanderwegnetz wurde überprüft.

(BD/i) Der kantonale Wanderwegplan zeigt eine langfristige und bedarfsgerechte Entwicklung des Wanderwegnetzes im Kanton Schwyz. Er entspricht einer kantonalen Gesamtperspektive. Der Inhalt des eigentlichen Wanderwegplans umfasst das aktuelle Wanderwegnetz sowie die zu planenden / prüfenden Weiterentwicklungen.

Der Bund schreibt den Kantonen vor, die Wanderwegnetze periodisch zu prüfen. Die letzte Wanderwegplanüberarbeitung im Kanton Schwyz liegt bereits 15 Jahre zurück. Eine Überprüfung des Wanderwegnetzes war somit angezeigt. Unter der Federführung des Tiefbauamts wurde in Zusammenarbeit mit dem Verein Schwyzer Wanderwege das gesamte Wanderwegnetz kontrolliert. Seit der letzten Überarbeitung ist in sämtlichen Gemeinden eine Vielzahl von Weganpassungen – wie zum Beispiel Wegverlegungen oder Aufhebungen – vollzogen worden. Diese Änderungen der letzten Jahre sowie mögliche neue Anpassungen, welche sich während des aktuellen Prüfprozesses ergaben, sind in den Wanderwegplan übernommen und darin abgebildet worden. Mit der Überprüfung und Überarbeitung des Wanderwegplans wird auch den bundesrechtlichen Vorgaben entsprochen.

Qualitätsförderung
Im Sinne einer Qualitätsförderung wurde das Augenmerk auf die Einhaltung der vom Bundesamt für Strassen definierten Qualitätsziele gelegt. Speziell zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang eine abwechslungsreiche Linienführung, eine natürliche Wegoberfläche und die Anbindung an den öffentlichen Verkehr.
Das Wanderwegnetz im Kanton Schwyz weist aktuell eine Länge von 1'725 km auf und besteht aus 1'166 km gelb markierten Wanderwegen, 529 km weiss-rot-weiss markierten Bergwanderwegen und 30 km weiss-blau-weiss markierten Alpinwanderwegen.

Mitwirkung der Gemeinden
Die Gemeinden wurden im Frühling 2023 um Überprüfung des Wanderwegnetzes innerhalb ihres Gemeindegebietes gebeten. Zur Erleichterung erhielten sie einen entsprechenden Plan mit dem aktuellen Wanderwegnetz sowie den Änderungen seit der letzten Überprüfung mit Stand September 2009. Zusätzliche Optimierungsvorschläge (wie zum Beispiel die Reduktion des Hartbelagsanteils oder die Aufhebung von Parallelführungen) wurden den Gemeinden ebenfalls unterbreitet. Im Rahmen der behördlichen Mitwirkung wurde den Gemeinden die Möglichkeit eingeräumt, sich zum bestehenden Wanderwegplan mit Ergänzungen zu äussern. Nach Auswertung der Vernehmlassungen und der daraus resultierenden Überarbeitung des Wanderwegplans wurde den Gemeinden für ihr Gemeindegebiet eine konsolidierte Fassung unterbreitet. Alle 30 Gemeinden haben in der Zwischenzeit den Wanderwegplan ihres Gemeindegebietes geprüft und mittels Gemeinderatsbeschluss bestätigt. Der Regierungsrat genehmigte den Wanderwegplan an der Sitzung vom 23. April 2024. Damit wurde der Wanderwegplan behördenverbindlich.

Nächste Schritte
Nachdem die Wanderwegnetzüberarbeitung erfolgreich abgeschlossen wurde, wird das Tiefbauamt den überarbeiteten Wanderwegplan dem Bundesamt für Strassen zur Kenntnis zu bringen. Zusätzlich ist vorgesehen, bei der nächsten Anpassung des kantonalen Richtplans diesen mit dem Wanderwegplan zu ergänzen.


Tiefbauamt

Auskunft: Maurus Köchli, Fachstelle Langsamverkehr, Tiefbauamt, Telefon 041 819 25 53


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