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Freilassung von Waisenluchsen

Drei Waisenluchse dank guter Zusammenarbeit rehabilitiert.

(AWN/i) Die drei Waisenluchse aus den Kantonen Schwyz und Obwalden sind wieder frei. Die zwei verwaisten Jungtiere aus dem Kanton Schwyz und jenes aus dem Kanton Obwalden waren im Herbst 2023 aufgegriffen worden. Seither wurden sie im Natur- und Tierpark Goldau gepflegt.

Im September 2023 wurde ein junger Luchs im Kanton Obwalden und im Oktober 2023 zwei Jungtiere im Kanton Schwyz als Waisen aufgegriffen. Die drei Tiere wurden im Tierpark Goldau aufgenommen, wo sie professionell rehabilitiert wurden. Ihre Freilassung erfolgte im Mai 2024.

Die beiden Schwyzer Tiere stammen von einem Vater aus der Jura-Population ab und gelten deshalb als genetisch besonders wertvoll für die Diversität der Alpenpopulation. Vor ihrer Freilassung bestätigten veterinärmedizinische Untersuchungen den guten Gesundheitszustand der drei männlichen Jungtiere. Nach der Freilassung werden die Luchse in den ersten Monaten mittels GPS-Halsbändern wissenschaftlich überwacht.

Möglich wurde die Rehabilitierung der drei Waisenluchse dank der guten Zusammenarbeit der Kantone Schwyz und Obwalden, dem Natur- und Tierpark Goldau und der Stiftung KORA.

Umweltdepartement
Manuel Wyss, Jagdverwalter, 041 819 18 41
(erreichbar: 10.00–11.30 Uhr)


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