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Förderung der Tiefengeothermie als einheimische Energiequelle

Die Teilrevision des Energiegesetzes wird dem Kantonsrat unterbreitet

Um fossile Energieträger bei der Energieversorgung zu ersetzen, muss eine geeignete Mischung aus verschiedenen Energiequellen erarbeitet werden. Eine mögliche Energiequelle stellt der tiefe Untergrund dar. Dieser ist im Kanton Schwyz nur wenig untersucht. Mit der Gesetzesrevision sollen Anreize geschaffen werden, diesen zu untersuchen und das vorhandene Potenzial zu nutzen. So kann auch die Abhängigkeit vom Ausland reduziert werden.

Aufgrund der Motion M 8/21 erarbeitete das Umweltdepartement zusammen mit dem Bundesamt für Energie (BFE) verschiedene Varianten zur Förderung der tiefen Geothermie im Kanton Schwyz. Um die Grundlagen für die in der Motion geforderten Untersuchungen zu schaffen, ist eine Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes notwendig.

Von der Idee zur Nutzung einer Tiefengeothermie-Ressource
Will jemand tiefe Geothermie zur Gewinnung von Wärme oder Strom nutzen, müssen im Rahmen einer Voruntersuchung zunächst die vorhandenen Daten der Region zusammengetragen und ausgewertet werden. Daraufhin wird der Untergrund mit seismischen Wellen oder anderen, geophysikalischen Methoden untersucht. Diese sind nicht spürbar, liefern jedoch wertvolle Informationen über die Schichten und deren Verlauf im Untergrund. Versprechen die Ergebnisse Erfolg, werden eine Erkundungsbohrung in die aussichtsreichen Schichten abgeteuft und umfangreiche Tests durchgeführt. Falls die Ressource nutzbar ist, wird mit einer Erschliessungsbohrung sichergestellt, dass das abgekühlte Wasser wieder in die durchlässigen Schichten zurückgegeben wird. Damit wird ein Kreislauf erreicht. Von der Idee bis zur effektiven Nutzung entstehen hohe Investitionskosten. Zudem ist das Projektrisiko vergleichsweise hoch, sodass der Bund bereits Förderinstrumente eingeführt hat. Bei Projekten zahlt er bis zu 60 % an die anrechenbaren Kosten.

Förderung der Tiefengeothermie
Um einen Überblick über das Kantonsgebiet zu gewinnen und selbst eine Entscheidungsgrundlage für allfällige Gesuche zu haben, plant der Kanton, Voruntersuchungen über das ganze Kantonsgebiet zu veranlassen. Die Resultate dieser Studie werden veröffentlicht. Zudem plant der Kanton, bis zu 30 % der anrechenbaren Kosten bei der Prospektion bei konkreten Projekten zu bezahlen, falls der Bund seinerseits Abgeltungen gewährt. So ist nicht nur die Förderung der Tiefengeothermie als einheimische und unabhängige Energiequelle sichergestellt, sondern auch die Einhaltung von schweizweit geltenden Richtlinien bei der Untersuchung von Geothermie-Ressourcen.

Gesetzliche Anpassungen
Damit der Kanton die Voruntersuchungen selbst durchführen und die geophysikalischen Untersuchungen fördern kann, ist eine Anpassung des kantonalen Energiegesetzes notwendig. Darin wird explizit festgelegt, dass der Kanton Untersuchungen zur Abklärung des Tiefengeothermie-Potenzials durchführen kann. Zudem ist zur Förderung der Tiefengeothermie vorgesehen, bei einem konkreten Projekt bis zu 30 % der anrechenbaren Kosten für die Prospektion, also für die geophysikalischen Untersuchungen, zu übernehmen. Der zuständige Vorsteher des Umweltdepartements, Regierungsrat Sandro Patierno dazu: «So wird sichergestellt, dass die Daten der Voruntersuchung öffentlich zugänglich sind, um eine umweltverträgliche Energienutzung des Untergrunds zu erhalten.»

Staatskanzlei

Auskunft: Regierungsrat Sandro Patierno, Vorsteher Umweltdepartement, 041 819 21 00 (erreichbar: 09.00 - 10.30 Uhr)


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