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127 Mio. Franken für finanzschwächere Gemeinden

Bedeutend höhere Beiträge im innerkantonalen Finanzausgleich

Insbesondere die Höfner Gemeinden leisten beträchtliche Beiträge an den innerkantonalen Finanzausgleich. (Foto: Stefan Zürrer)

Im Jahr 2025 werden die finanzschwächeren Gemeinden und Bezirke mit insgesamt 127 Mio. Franken unterstützt. Die finanzstarken Gemeinden und Bezirke leisten Beiträge von 67.5 Mio. Franken. Der Kanton trägt 59.5 Mio. Franken zum Finanzausgleich bei.

Der Regierungsrat hat den Innerkantonalen Finanzausgleich (IFA) für das Jahr 2025 festgelegt. Die Beitragszusicherungen und -verpflichtungen basieren erstmals auf dem reformierten Gesetz. Der Finanzausgleich wurde dabei von Grund auf neu aufgebaut und umfasst neu einen Ressourcenausgleich, einen Lastenausgleich sowie Strukturbeiträge.

Ressourcenausgleich
Im Rahmen des horizontalen Ressourcenausgleichs unterstützen die fünf finanzstarken Gemeinden Wollerau, Freienbach, Feusisberg, Altendorf und Lachen sowie der Bezirk Höfe die finanzschwachen Bezirke und Gemeinden mit 67.5 Mio. Franken. Der bisherige Steuerkraftausgleich wurde ausschliesslich aus Beiträgen der finanzstarken Bezirke und Gemeinden sowie aus Anteilen der Grundstückgewinnsteuererträge alimentiert. Diese Steuererträge aus Grundstückgewinnen verbleiben neu vollumfänglich beim Kanton. Im Gegenzug dazu leistet der Kanton im Rahmen des vertikalen Ressourcenausgleichs zusätzliche Beiträge an die Bezirke und Gemeinden in der Höhe von 36.2 Mio. Franken. Der Ressourcenausgleich von insgesamt 103.7 Mio. Franken dient der Sicherstellung einer ausreichenden finanziellen Leistungsfähigkeit der einzelnen Bezirke und Gemeinden und mildert die Unterschiede in der Steuerkraft.

Lastenausgleich und Strukturbeiträge
Gemeinden mit überdurchschnittlichen finanziellen Herausforderungen aufgrund ihrer geografischen und sozialen Struktur werden im Rahmen des Lastenausgleichs mit insgesamt 20 Mio. Franken unterstützt. Die Gemeinden Lauerz, Steinerberg, Morschach, Illgau und Riemenstalden erhalten ergänzend Strukturbeiträge in der Höhe von 3.3 Mio. Franken. Es handelt sich um eine gezielte Unterstützung für einwohnerschwache Gemeinden und insbesondere für den Bereich der spezialfinanzierten Aufgaben. Der Lastenausgleich sowie die Strukturbeiträge werden ausschliesslich durch den Kanton finanziert.

Entlastung der Gemeinden
Mit den Zusicherungen für das Ausgleichsjahr 2025 wird der IFA basierend auf der reformierten Systematik gegenüber den Vorjahren um knapp einen Drittel erhöht. Zudem werden die Gemeinwesen im Rahmen der durch den Kantonsrat verabschiedeten Finanz- und Aufgabenprüfung 2022 und den daraus resultierenden Kostenverschiebungen zum Kanton zusätzlich deutlich entlastet, der Kanton hingegen um insgesamt rund 80 Mio. Franken zusätzlich belastet. Für die Bezirke und Gemeinden ergibt sich mittelfristig ein massgebender finanzieller Handlungsspielraum sowie ein grosses Potenzial für Steuersenkungen (vgl. Tabelle 2).

Finanzdepartement

Auskunft: Regierungsrat Herbert Huwiler, Vorsteher Finanzdepartement, 041 819 23 00


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