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Der Regierungsrat lehnt die Wolfsinitiative ab

Die Initiative würde keine Wirkung erzielen

Ein Wolf, der im Kanton Schwyz von einer Fotofalle aufgenommen wurde.

Der Regierungsrat hat die «Wolfs-Initiative – Kantonale Volksinitiative zum Schutz vor Grossraubtieren» geprüft. Er beantragt dem Kantonsrat, die Volksinitiative abzulehnen. Selbst bei einer allfälligen Annahme der Initiative an der Urne würde sich in der Praxis aufgrund der übergeordneten Gesetzgebung auf Bundesstufe nichts ändern.

Die am 5. September 2023 eingereichte Initiative verlangt eine Ergänzung der Kantonsverfassung mit dem Text: «Der Kanton erlässt Vorschriften zum Schutz vor Grossraubtieren und zur Beschränkung und Regulierung des Bestands. Die Förderung des Grossraubtierbestandes ist verboten.»

Die Grossraubtiere sind gemäss Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel von Bundesrechts wegen geschützt. Der Spielraum für eigene kantonale Regelungen im Bereich des Schutzes vor und der Bestandsregulierung von Grossraubtieren ist deshalb äusserst gering. Entsprechend kann auch die Forderung nach einem Verbot der Förderung des Bestands höchstens als Verbot der direkten Förderung (z. B. Wölfe gezielt auszusetzen, zu füttern oder ihnen Unterschlüpfe zu bauen) verstanden werden, damit sie nicht bundesrechtswidrig ist.

Der Regierungsrat begrüsst eine wirksame Regulierung von Wölfen zur Verhütung von Schäden oder einer konkreten Gefährdung von Menschen. Eine Annahme der Initiative würde jedoch in der Praxis nichts ändern. Einerseits sind die Forderungen der Initianten bereits durch die geltende Gesetzgebung erfüllt. Andererseits lässt die Bundesgesetzgebung den Kantonen keinen Spielraum, um eine eigene Grossraubtierpolitik zu betreiben. Der Regierungsrat beantragt deshalb dem Kantonsrat, die Initiative abzulehnen, da sie keine Wirkung erzielen kann.

Staatskanzlei

Auskunft: Sandro Patierno, Vorsteher Umweltdepartement, 041 819 21 00
 


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