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Finanzierung des Bahninfrastrukturfonds bleibt haushaltneutral

Teilrevision des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr und des Steuergesetzes

Schwyz, 24. März 2016

Finanzierung des Bahninfrastrukturfonds bleibt haushaltneutral

Teilrevision des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr und des Steuergesetzes

 

(Stk/i) Der Kanton wird durch die Finanzierung des Bahninfrastrukturfonds (BIF) zusätzlich belastet, die Bezirke und Gemeinden werden dagegen entlastet. Mit einer Begrenzung des Pendlerabzuges und einer Anpassung des Verteilschlüssels bei den Betriebsbeiträgen zwischen Kanton sowie Bezirken und Gemeinden strebt der Regierungsrat eine Gegenfinanzierung der zusätzlichen Kantonsbelastung an. Bericht und Vorlage wurden an den Kantonsrat überwiesen.

Mit dem Ja zum Bundesbeschluss über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (FABI) haben Volk und Stände 2014 die Grundlagen geschaffen, um die Finanzierung und den Ausbau der Bahninfrastruktur langfristig sicherzustellen. Es wurde auf Verfassungsstufe ein neuer unbefristeter Bahninfrastrukturfonds (BIF) verankert. Der Fonds wird aus bisherigen und neuen Quellen gespiesen, die durch den Bund, die Kantone, die Bahnunternehmen und die Reisenden aufgebracht werden müssen.

Verteilschlüssel wird angepasst
Der Kanton leistete im Durchschnitt der vergangenen fünf Jahre jährlich 7.6 Mio. Franken als Investitionshilfen an Transportunternehmungen. Ab dem Jahr 2016 wird die jährliche Belastung für den Kanton gemäss BIF-Verteilschlüssel auf 14.6 Mio. Franken steigen. Die Bezirke und Gemeinden werden durch wegfallende Abgeltungen an den Betrieb der Infrastruktur der Schweizerischen Südostbahn (SOB) im Rahmen des neuen Grundangebots 2016–2019 um jährlich rund 2.7 Mio. Franken entlastet. Die zusätzliche Last des Kantons soll durch eine Gegenfinanzierung kompensiert werden. Diese besteht aus der Begrenzung des Pendlerabzuges und aus der Anpassung des Verteilschlüssels zwischen Kanton sowie Bezirken und Gemeinden bei den Betriebskosten.

Ausgewogene Verteilung zwischen Kanton und Gemeinden
Der Regierungsrat schlägt in seiner Vorlage an den Kantonsrat vor, den Pendlerabzug im Steuergesetz auf 6000 Franken zu begrenzen. Von den daraus resultierenden höheren Steuereinnahmen profitieren sowohl der Kanton als auch die Gemeinden und Bezirke. Damit die höheren Steuereinnahmen und die wegfallenden Beiträge der Bezirke und Gemeinden an die Infrastruktur vollumfänglich den BIF-Beiträgen des Kantons zugutekommen, wird der Bezirks- und Gemeindeverteilschlüssel an die Abgeltungen des regionalen öffentlichen Verkehrs neu bei 43% Kanton und 57% Bezirke und Gemeinden festgesetzt. Heute zahlen der Kanton sowie die Bezirke und Gemeinden je die Hälfte. Mit dieser Lösung halten sich die Be- und Entlastungen sowohl beim Kanton als auch bei den Bezirken und Gemeinden in etwa die Waage.

Staatskanzlei
Information

Dokumentation: Bericht und Vorlage an den Kantonsrat; Synopse


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