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Planungszonen im Gebiet Fällmis und Öltrotte verlängert

 

Brunnen, 23. März 2016

Planungszonen im Gebiet Fällmis und Öltrotte verlängert

 

(BD/i) Die Verschiebung des Autobahnanschlusses Wollerau ins Gebiet Öltrotte kann möglicherweise ohne Fällmistunnel und nur mit dem Zubringer „Stegacker-Brücke“ realisiert werden. Das kantonale Baudepartement führt zurzeit detaillierte Untersuchungen zur Umweltverträglichkeit durch. Die Abklärungen erfordern eine Verlängerung der bestehenden Planungszonen im Gebiet Fällmis und Öltrotte.

Mit der Verschiebung des Autobahnanschlusses vom Dorfzentrum ins Gebiet Öltrotte soll die Gemeinde Wollerau vom Verkehr entlastet werden. Die Planung geriet ins Stocken, nachdem die Gemeinde Freienbach 2010 den Projektierungskredit für den dazugehörenden Autobahnzubringer „Fällmistunnel“ abgelehnt hatte.

Um sich für die verkehrliche Entlastung von Freienbach und Wollerau alle Optionen offen zu halten, hat das Baudepartement des Kantons Schwyz per 28. März 2013 eine dreijährige Planungszone erlassen, mit der Option, diese um weitere zwei Jahre zu verlängern. Die Planungszonen betreffen das Gebiet des auf Eis gelegten Nutzungsplans „Zubringer Wilenstrasse“ sowie den Bereich der vom Bundesamt für Strassen ASTRA ausgearbeiteten Projektierungszone „Verlegung Anschluss Wollerau“.

Detaillierte Untersuchungen zur Umweltverträglichkeit

Inzwischen haben die Projektverantwortlichen des kantonalen Baudepartements zahlreiche Gespräche mit Vertretern des ASTRA sowie den Gemeindebehörden geführt und eine Neubeurteilung der Situation vorgenommen. Diese zeigte auf, dass eine Verschiebung des Autobahnanschlusses möglicherweise ohne „Fällmistunnel“ und nur mit dem Zubringer „Stegacker-Brücke“ realisiert werden kann. Voruntersuchungen zur Umweltverträglichkeit fielen mehrheitlich positiv aus. Das kantonale Baudepartement hat die Öffentlichkeit 2015 darüber informiert.

Inzwischen wird die Umweltverträglichkeit detailliert überprüft. Weil diese Arbeiten jedoch nicht bis Ende März 2016 abgeschlossen werden können, hat das kantonale Baudepartement entschieden, die Planungszone um maximal zwei Jahre zu verlängern. Weiterhin dürfen im Projektperimeter keine Bauten und Anlagen erstellt werden, die der Realisierung des Anschlusses Wollerau mit Zubringer widersprechen. Sobald die definitiven Untersuchungsergebnisse vorliegen, wird das weitere Vorgehen bestimmt. Eine vorzeitige Aufhebung der Planungszonen ist dabei nicht ausgeschlossen.

Die Planunterlagen liegen vom 24. März bis 25. April 2016 in der Gemeinde Wollerau und der Gemeinde Freienbach öffentlich auf. Während der Auflagefrist haben alle Grundeigentümer, die durch die Verlängerung der Planungszonen in ihren Interessen berührt sind, die Möglichkeit, beim kantonalen Baudepartement Einsprache zu erheben.

Planauflage: 24. März 2016 bis 25. April 2016; Gemeinde Wollerau, Hauptstrasse 15, Wollerau; Gemeinde Freienbach, Unterdorfstrasse 9, Pfäffikon. Begründete Einsprachen sind schriftlich zu richten an: Baudepartement des Kantons Schwyz, Rechtsdienst, Postfach 1250, 6431 Schwyz.

Baudepartement


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