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Kanton Schwyz: Überarbeitung des kantonalen Richtplans

Dem Kantonsrat zur Kenntnisnahme unterbreitet

Schwyz, 17. März 2016

Kanton Schwyz: Überarbeitung des kantonalen Richtplans

Dem Kantonsrat zur Kenntnisnahme unterbreitet

 

(Stk) Mit Inkrafttreten des teilrevidierten Raumplanungsgesetzes (RPG) am 1. Mai 2014 ergeben sich neue Anforderungen an die kantonalen Richtpläne. Der Regierungsrat hat die neuen Bundesanforderungen im Richtplan umgesetzt und den Richtplan zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Zudem nahm er vom Ergebnis der öffentlichen Mitwirkung Kenntnis.

Ziele der revidierten Bestimmungen des RPG sind ein sorgsamer Umgang mit dem Boden und kompakte Siedlungen. Die Siedlungen sollen nach innen weiter entwickelt werden, beispielsweise durch verdichtetes Bauen, das Schliessen von Baulücken oder die Umnutzung von Brachen.

Partizipativer Prozess mit den Gemeinden
Für die Umsetzung der neuen Bundesvorgaben sind die Kantone und Gemeinden verantwortlich. Die Arbeiten zur Anpassung des Richtplans erfolgten in einem breit abgestützten partizipativen Prozess unter Einbezug der Gemeinden. Insbesondere sind die Kantone gefordert in ihren Richtplänen aufzuzeigen, wie sich der Kanton langfristig räumlich entwickeln soll und wie die Siedlungsentwicklung nach innen gelenkt wird. Die Kantone müssen zudem sicherstellen, dass ihre Bauzonen dem voraussichtlichen Bedarf der nächsten 15 Jahre entsprechen. Der Regierungsrat hat die Anpassung zum Anlass genommen, auch eine formale Überarbeitung des Richtplans an die Hand zu nehmen und die Richtplanstruktur zu optimieren. Die heute separaten regionalen Richtplanergänzungen und die generellen Grundsätze werden zu einem gemeinsamen Richtplan (Text und Karte) zusammengeführt.

Wichtige Anliegen berücksichtigt
Die öffentliche Mitwirkung stiess auf ein reges Interesse. Innert Frist wurden 238 Eingaben mit insgesamt 1 400 Anträgen eingereicht. Von der Möglichkeit zur Mitwirkung machten Gemeinden, Nachbarkantone, Korporationen, politische Parteien und Organisationen aber auch Unternehmen und Privatpersonen Gebrauch. Das Mitwirkungsverfahren hat damit seinen Zweck erfüllt. Dies zeigte sich einerseits in der grossen Anzahl von Rückmeldungen und anderseits bei den Inhalten der Anliegen, die eingegangen sind. Die Richtplananpassung mit der Raumentwicklungsstrategie und den neuen Festlegungen zur Siedlungsentwicklung werden grossmehrheitlich unterstützt. Dort wo es im Gesamtinteresse möglich war, wurde der Richtplan entsprechend der Eingaben angepasst und ergänzt.

Weiteres Vorgehen
Der Richtplan wird dem Kantonsrat zur Kenntnisnahme unterbreitet. Anschliessend kann der Richtplan dem Bundesrat zur Genehmigung eingereicht werden. Für die Behörden des Kantons und der Gemeinden ist der kantonale Richtplan mit dem Erlass durch den Regierungsrat verbindlich geworden. Mit der Genehmigung durch den Bundesrat erhält der Richtplan für Bund und Kantone Verbindlichkeit.

Staatskanzlei
Information

Die detaillierten Unterlagen zum kantonalen Richtplan finden Sie hier


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