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Schutz der Bevölkerung vor Mobilfunkstrahlung

Kontrollen durch das Amt für Umweltschutz im Jahr 2015

Schwyz, 10. Februar 2016

Schutz der Bevölkerung vor Mobilfunkstrahlung

Kontrollen durch das Amt für Umweltschutz im Jahr 2015

 

(AfU/i) Das Amt für Umweltschutz (AfU) führte im Jahr 2015 Stichprobenkontrollen bei 14 Mobilfunkanlagen vor Ort durch. Dabei stellte das Amt Abweichungen gegenüber den Baubewilligungen fest.

Überprüfung der Antennenanlage mit der Baubewilligung
Die Ausbreitung der Funkwellen und somit der Strahlung in der Umgebung hängen stark von der Bauausführung der Antennenanlage ab. Daher wurde bei 14 Anlagen überprüft, ob sie den Baubewilligungen entsprachen. Bei acht Anlagen fand die Messfirma Abweichungen zur Baubewilligung. Bei den festgestellten Mängeln handelt es sich um Abweichungen in der Höhe oder Ausrichtung von Antennen. Die betroffenen Mobilfunkanbieter wurden aufgefordert, die Mängel zu beheben.

Messungen der Höhen von ausgewählten Wohn- oder Arbeitsräumen
Als wesentlicher Bestandteil von Baugesuchen von Mobilfunkanlagen reichen die Gesuchsteller jeweils Immissionsprognosen der Strahlenbelastungen in Wohn- oder Arbeitsräumen in der Umgebung ein. Die entsprechenden Berechnungen stimmen nur dann, wenn die Höhenangaben für diese Räume korrekt sind. Deshalb überprüfte die Fachfirma 14 in den entsprechenden Baugesuchen ausgewiesene Höhenangaben. Bei der Hälfte der Anlagen wurden im Umkreis Abweichungen zu den Immissionsprognosen festgestellt. Die betroffenen Mobilfunkbetreiber müssen die Lage der empfindlichen Räume neu vermessen sowie die Immissionsprognosen anpassen.

Routineprüfungen der Betriebsdaten von Anlagen
Das AfU vergleicht nebst den Anlagekontrollen vor Ort regelmässig die aktuellen Betriebsdaten mit den Bewilligungen. Die Richtigkeit der geprüften Betriebsdaten wird durch Stichproben bei den Mobilfunkanbietern sichergestellt. Im Weiteren sind die Mobilfunkanbieter verpflichtet, täglich automatisch zu überprüfen, ob die Sendeleistungen und Ausrichtungen der Antennen den aktuellen Bewilligungsdaten entsprechen. Abweichungen müssen innert Wochenfrist korrigiert werden.

Weiterführende Informationen
Allgemeine Informationen über Mobilfunkanlagen finden Sie hier

Umweltdepartement
Information


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