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Regierungsrat empfiehlt die Axen-Initiative zur Ablehnung

Das Projekt A4 Neue Axenstrasse ist auch im Interesse des Kantons Schwyz

Schwyz, 21. Januar 2016

Regierungsrat empfiehlt die Axen-Initiative zur Ablehnung

Das Projekt A4 Neue Axenstrasse ist auch im Interesse des Kantons Schwyz

 

(Stk/i) Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, die Axen-Initiative als gültig zu erklären, gleichzeitig soll sie aber den Stimmberechtigten zur Ablehnung empfohlen werden. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass die Fertigstellung der Nationalstrasse am Axen auch im Interesse des Kantons Schwyz ist. Zudem würde die Annahme der Initiative nichts an der Zuständigkeit des Bundes ändern.

Am 10. April 2015 wurde die Initiative „Axen vors Volk – Für Sicherheit ohne Luxustunnel“ eingereicht. Die Initiative verlangt, dass sich die Behörden des Kantons Schwyz mit allen rechtlichen Mitteln gegen den Bau der Neuen Axenstrasse einsetzen sollen. Stattdessen soll allein die bestehende Axenstrasse saniert werden. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, die Axen-Initiative als gültig zu erklären, gleichzeitig den Stimmberechtigten aber zur Ablehnung zu empfehlen. Sofern der Kantonsrat die Axen-Initiative als gültig erklärt, wird sie anschliessend dem Volk zur Abstimmung unterbreitet.

Keine Mitbestimmung des Volkes möglich
Regierungsrat Othmar Reichmuth, Vorsteher des Baudepartements, erläuterte an einer Medienkonferenz die ablehnende Haltung des Regierungsrates: „Die Axen-Initiative suggeriert, dass das Stimmvolk über die Fertigstellung der A4 am Axen mitentscheiden kann. Das ist jedoch nicht der Fall. Tatsache ist, dass der Bund über den Bau der Neuen Axenstrasse entscheidet. Daran ändert auch die Forderung der Initiative nichts, dass sich die Behörden des Kantons Schwyz gegen den Bau engagieren sollen. “Die Axen-Initiative würde auch das gute Einvernehmen mit dem Kanton Uri belasten, da das jetzt vorliegende Ausführungsprojekt in jahrzehntelanger, enger Zusammenarbeit entstanden ist. Aus rein rechtlicher Sicht hält der Regierungsrat die Axen-Initiative dagegen für gültig.

Eigene Interessen wahrnehmen
„Der Schwyzer Regierungsrat steht voll hinter dem Projekt Neue Axenstrasse und hat die Gründe dafür in der Beantwortung verschiedener politischer Vorstösse auch immer wieder umfassend dargestellt“, sagte Othmar Reichmuth. Das bereits weit fortgeschrittene Ausführungsprojekt sei sinnvoll, notwendig und entspreche den Interessen des Kantons Schwyz. Deutlich hielt Othmar Reichmuth fest: „Selbst bei einer allfälligen Annahme der Initiative würde nicht über den Bau der neuen Axenstrasse abgestimmt.“ Der Regierungsrat ist gewillt, die Fertigstellung des Nationalstrassenteils am Axen zusammen mit dem Kanton Uri im Auftrag des Bundes zu Ende zu führen und dabei auch seine eigenen Interessen weiterhin einzubringen.

Planungsarbeiten sind auf Kurs
Das Plangenehmigungsverfahren (PGV) zur A4 Neuen Axenstrasse kommt voran. Im Zusammenhang mit Projektoptimierungen im Portalbereich Ingenbohl und beim Löschwasser-Reservoir Morschach hat eine Teilneuauflage stattgefunden. Es ist das Ziel, alle noch hängigen Einsprachen in Verhandlungen mit den Einsprechern einvernehmlich zu lösen. Bis heute wurde rund ein Drittel der total 57 Einsprachen zurückgezogen. Die Bauherrschaft – die beiden Kantone Schwyz und Uri unter Oberaufsicht des Bundesamts für Strassen (ASTRA) – rechnet damit, das PGV bis Ende 2016 abschliessen zu können und den Plangenehmigungsentscheid vom zuständigen Bundesdepartement (UVEK) zu erhalten. Die Neue Axenstrasse mit dem Sisikoner Tunnel und dem Morschacher Tunnel soll 2024/2025 eröffnet werden, um eine sichere, zuverlässig verfügbare Nord-Süd-Verbindung zu gewährleisten, die beiden Dörfer Sisikon und Brunnen nachhaltig vom Durchgangsverkehr zu entlasten, eine Ausweichroute zur A2 zu garantieren und die alte Axenstrasse für den Langsamverkehr und den Tourismus aufzuwerten.

Staatskanzlei
Information

Dokumentation:

Weitere Informationen: www.axen.ch


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