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Der Kanton Schwyz nimmt erfolgreich 125 Millionen Franken Fremdkapital auf

Anleihe mit Laufzeit bis 2023

Schwyz, 18. Januar 2016

Der Kanton Schwyz nimmt erfolgreich 125 Millionen Franken Fremdkapital auf

Anleihe mit Laufzeit bis 2023

 

(FD/i) Am 11. Januar 2016 begab der Kanton Schwyz unter Federführung der Zürcher Kantonalbank und der Schwyzer Kantonalbank erfolgreich eine 0.0%-Anleihe über 125 Millionen Franken zum Aus-gabekurs von 100.812% mit Laufzeit bis am 20. Januar 2023. Damit sichert der Kanton seine Liquidi-tät mittelfristig ab. Die am Markt erzielten vorteilhaften Konditionen widerspiegeln die gute Bonität des Kantons.

Aufgrund der durch hohe NFA-Kosten und Steigerungen in verschiedensten, schwer beeinflussbaren Bereichen entstandenen Defizite verfügt der Kanton nunmehr über ein geringes Eigenkapital. Die Defizite führten zu hohen Abflüssen der vorhandenen Liquidität, sodass schon im letzten Jahr wiederholt kurzfristig Fremdkapital aufgenommen werden musste. Ohne weitere deutliche Ergebnisverbesserungsmassnahmen wird sich auch in den kommenden Jahren an dieser Situation nichts ändern. Mit der aktuell lancierten Steuergesetzrevision und dem Entlastungsprogramm hat der Regierungsrat deutliche Marksteine gesetzt, um die Unterfinanzierung des Staatshaushalts mit Korrekturen auf der Einnahmen- und der Ausgabenseite zu beseitigen.

Der Aufgaben- und Finanzplan 2016–2019 wurde durch den Kantonsrat am 16. Dezember 2015 genehmigt. Auf seiner Basis sowie auf Grundlage der Investitionsplanungen im Strassenbau und im Hochbau wurde der Fremdkapitalbedarf längerfristig berechnet. Dabei wurde auch die Zielsetzung gemäss § 7 und § 55 des neuen Finanzhaushaltsgesetzes berücksichtigt, wonach das Eigenkapital bis Ende 2022 mindestens 100% des Ertrages der einfachen Einkommens- und Vermögenssteuern von natürlichen Personen betragen soll (Schwankungsreserve).

Zur sicheren und stabilen Finanzierung des Kantonshaushalts zeigte sich dabei ein längerfristiger Fremdkapitalbedarf, der nach Erreichung der Zielsetzungen zum Eigenkapital wieder abgebaut werden kann. Voraussetzung dafür ist, dass die vom Regierungsrat dem Kantonsrat beantragten Entlastungsmassnahmen termingerecht und in der vorgeschlagenen Höhe umgesetzt werden.

Die umgehende Sanierung des Schwyzer Finanzhaushalts ist dringlich, einerseits um die Aufnahme von weiterem langfristigem Fremdkapital zu vermeiden, und andererseits um die hervorragende Bonität des Kantons als „AAA-Schuldner“ zu wahren. Das derzeit höchste Rating von Standard & Poor’s (AAA/A-1+) dient nicht nur dem Kanton, sondern sorgt auch für tiefe Refinanzierungskosten der Schwyzer Kantonalbank. Dadurch leistet es einen Ergebnisverbesserungsbeitrag sowohl an den Kanton wie auch an seine Kantonalbank.

Finanzdepartement
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