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Aussetzen des Mathematik-Tests im Stellwerk 9 im Schuljahr 2015/2016

Beantwortung einer Kleinen Anfrage 27/15

Aussetzen des Mathematik-Tests im Stellwerk 9 im Schuljahr 2015/2016

Beantwortung einer Kleinen Anfrage 27/15


1.   
Wortlaut der Kleinen Anfrage

Am 9. Dezember 2015 hat Kantonsrat Heinz Theiler folgende Kleine Anfrage eingereicht:

«Laut Protokoll des Erziehungsrates vom 2. Juli 2015 haben die kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren im Juni 2013 beschlossen, im Zeitraum 2014 bis 2017 zwei Erhebungen durchzuführen, um den Erreichungsgrad der nationalen Bildungsziele zu überprüfen. Die erste Erhebung unter anderem in Mathematik auf der Sekundarstufe l wird im nächsten Jahr stattfinden. Alle Kantone werden sich bei dieser Überprüfung der Grundkompetenzen (ÜGK) mit einer Stichprobe beteiligen. Die ÜGK finden zwischen Mai und Juni 2016 statt – genau zur gleichen Zeit wie normalerweise die Stellwerktests stattfinden.

Weil es aufgrund der ÜGK im Fach Mathematik im Mai/Juni 2016 zu einer terminlichen und fachlichen Überschneidung mit dem Test Stellwerk 9 kommt hat der Erziehungsrat beschlossen, auf den Stellwerk-Mathematiktest im nächsten Jahr zu verzichten. Zudem wird für die Zukunft ein neues Beurteilungsverfahren in Betracht gezogen, das unter Umständen nicht auf den bewährten Stellwerk-Tests beruht.

Die Stellwerk-Tests dienen dem Gewerbe als zusätzliches Instrument zur Beurteilung einer Lehrstellen-Bewerbung. Das Berufsbildungs-Zentrum Pfäffikon braucht den Stellwerk-Test für die Einteilung der Schülerinnen und Schüler in Stützkurse usw., weshalb er obligatorisch ist für alle eintretenden Schülerinnen und Schüler.

Berufsbildnerinnen und -bildner verlangen den Stellwerk-Test um zu sehen, ob die Leistung in der 3. Oberstufe beibehalten wurde, womit die Wichtigkeit des Tests als Instrument für die Qualitätssicherung aufgezeigt wird.

Ich bitte den Regierungsrat die sich mir aufgrund dieser Entscheide stellenden Fragen zu beantworten:

1.       Die Stellwerk-Tests werden erst seit 2009 angewendet, bei den Berufsbildnerinnen und Berufsbildnern hat sich diese Beurteilungsmethode erst seit kurzer Zeit etabliert. Wie wird sichergestellt, dass die Kontinuität gewährleistet und die von den Berufsbildnerinnen und Berufsbildnern gut akzeptierten Stellwerk-Tests beibehalten und nicht durch ein komplett neues System abgelöst werden? Mit dem Einarbeiten in ein vollkommen neues Beurteilungs-System gehen bei den Berufsbildnerinnen und Berufsbildner – die im Stellwerk-Test ein für sie sehr bewährtes System sehen – unnötig Kompetenz und Zeit verloren.

2.       Wie wird sichergestellt, dass das BBZ Pfäffikon nicht neue, separate Tests einführen muss, um die gewünschten Einteilungen vorzunehmen? Das würde unnötige Mehrkosten verursachen.

3.       Wieso wird nicht eine konkrete Terminkoordination angegangen, dass sowohl die ÜGK als auch die Stellwerktests aneinander vorbeigebracht werden können?

Für die Beantwortung der Fragen bedanke ich mich bereits jetzt.»

2.    Antwort des Departementes

Frage 1: Die Stellwerk-Tests werden erst seit 2009 angewendet, bei den Berufsbildnerinnen und Be-rufsbildnern hat sich diese Beurteilungsmethode erst seit kurzer Zeit etabliert. Wie wird sichergestellt, dass die Kontinuität gewährleistet und die von den Berufsbildnerinnen und Berufsbildnern gut akzeptierten Stellwerk-Tests beibehalten und nicht durch ein komplett neues System abgelöst werden? Mit dem Einarbeiten in ein vollkommen neues Beurteilungs-System gehen bei den Berufsbildnerinnen und Berufsbildner – die im Stellwerk-Test ein für sie sehr bewährtes System sehen – unnötig Kompetenz und Zeit verloren.

Es ist in der Tat so, dass sich die Stellwerk-Tests im Kanton Schwyz nach einer gewissen Einführungsphase gut etabliert haben; von daher würde sich keine Änderung am bestehenden System aufdrängen. Es ist allerdings so, dass der Lehrmittelverlag des Kantons St. Gallen als Anbieter der Stellwerk-Tests (sowie auch der in der Primarschule vorgelagerten Klassencockpit-Tests) bis zum Schuljahr 2017/2018 Anpassungen an seinen Angeboten betreffend Leistungsmessungen vorsieht. Vor diesem Hintergrund hat der Erziehungsrat dem zuständigen Amt für Volksschulen und Sport den Auftrag erteilt, zum einen die geplanten Änderungen bei den Leistungstests des Lehrmittelverlags St. Gallen kritisch zu prüfen, und zum anderen eine Auslegeordnung über andere auf dem Markt existierende Leistungstests vorzunehmen. Nach Vorliegen dieser Auslegeordnung wird es Sache des Erziehungsrats sein, über die künftige Form von Leistungsmessungen im Kanton Schwyz zu entscheiden.

Frage 2: Wie wird sichergestellt, dass das BBZ Pfäffikon nicht neue, separate Tests einführen muss, um die gewünschten Einteilungen vorzunehmen? Das würde unnötige Mehrkosten verursachen.

Das BBZP muss nicht grundsätzlich neue Instrumente einführen. Die Durchführung von Stellwerk 9 bleibt auch im Schuljahr 2015/2016 obligatorisch; einzig im Fach Mathematik wird einmalig auf die obligatorische Durchführung verzichtet. Es ist davon auszugehen, dass die Zuweisung zu Stützkursen im Bereich Mathematik einmalig auch anderweitig, ohne separate Tests sichergestellt werden kann. Was das weitere Vorgehen betrifft, so wird der Erziehungsrat das Kriterium „Kontinuität“ bei seinem Entscheid mit Sicherheit gebührend berücksichtigen.

Frage 3: Wieso wird nicht eine konkrete Terminkoordination angegangen, dass sowohl die ÜGK als auch die Stellwerktests aneinander vorbeigebracht werden können?

Das zuständige Amt für Volksschulen und Sport ist in dieser Sache nicht frei, wird doch der Durchführungszeitpunkt für beide Testverfahren durch die jeweiligen Testanbieter bestimmt. Aufgrund der interkantonalen Koordination sind keine kantonsspezifischen, individuellen Terminabsprachen möglich.

Bildungsdepartement des Kantons Schwyz
Departementsvorsteher


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