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Lehrplan 21 kommt auf Schuljahr 2017/2018

Erziehungsrat des Kantons Schwyz beschliesst Einführung

Lehrplan 21 kommt auf Schuljahr 2017/2018

Erziehungsrat des Kantons Schwyz beschliesst Einführung


(ER/i) Der Lehrplan 21 wird im Kanton Schwyz ab Schuljahr 2017/2018 auf der Kindergarten- und Primarstufe, und ab Schuljahr 2018/2019 auf der Sekundarstufe I umgesetzt. Dies hat der Erziehungsrat aufgrund der positiv verlaufenen Vernehmlassung zu den Rahmenbedingungen zur Umsetzung sowie der Ungültigerklärung der kantonalen Initiative gegen den Lehrplan 21 entschieden. Im Hinblick auf die Einführung werden weitere Umsetzungsschritte ausgearbeitet; bereits im kommenden Sommer starten die Weiterbildungen für Schulleitungen und Lehrpersonen.    

Der Erziehungsrat ist gemäss § 27 Volksschulgesetz (VSG, SRSZ 611.201) zuständig für die Festlegung des Lehrplans der Volksschulen des Kantons Schwyz. Er erlässt dazu Bestimmungen zum Unterrichtsbetrieb (Lehrplan, Lehrmittel, Lektionentafel, Beurteilung usw.).

Im Zeitraum von Ende April bis Ende August 2015 hat der Erziehungsrat den Entwurf der Rahmenbedingungen für die Einführung und Umsetzung des Lehrplans 21 in eine breite Vernehmlassung gegeben. Basierend auf den deutlich positiven Rückmeldungen hat er anlässlich seiner Sitzung vom 17. September 2015 die Rahmenbedingungen für die Einführung des Lehrplans 21 im Kanton Schwyz definitiv festgelegt. Aufgrund der dannzumal noch hängigen Initiative „Nein zum Lehrplan 21“ hat er allerdings bewusst darauf verzichtet, vorgängig zur Behandlung der Initiative durch den Kantonsrat den Einführungsbeschluss zu fällen.

Am 18. November 2015 hat der Kantonsrat mit klarem Verdikt (Stimmenverhältnis von 86:3) die Initiative für ungültig erklärt. Weder eine allfällige Beschwerde der Initianten vor Bundesgericht, noch eine allfällige Lancierung einer neuen Initiative hat für die weiteren Vorkehrungen betreffend der Einführung des Lehrplans 21 aufschiebende Wirkung. Damit ist der Weg zur Umsetzung des Lehrplans 21 im Kanton Schwyz frei.


Hohe Zustimmung bei der Vernehmlassung
Aufgrund des positiven Ergebnisses hält der Erziehungsrat bei den meisten Bestandteilen an der geplanten Umsetzung fest. Sowohl der Terminplan zur Umsetzung in den Schulen als auch die geplante obligatorische und fakultative Weiterbildung stiessen auf grosse Zustimmung. Auch die neuen Fachbezeichnungen der Primar- und Sekundarstufe I fanden breite Akzeptanz. Im Kindergarten war die Erhöhung der Lektionen im freiwillig zu besuchenden 1. Kindergartenjahr (von bisher 14-16 auf neu 16-18 Lektionen) weitgehend unbestritten. Zugestimmt wurde auf der Primarstufe auch der Integration von „Medien und Informatik“ in die Fachbereiche „Deutsch“ und „Mathematik“. Auf der Sekundarstufe I wird in den 2. Klassen „Natur und Technik“ um eine Lektion aufgestockt und eine Lektion „Medien und Informatik“ neu geschaffen. Im Abschlussjahr bleibt das Wahlfach „Technisches Zeichnen“ erhalten.

Anpassungen bei der Umsetzung
Zwei Vorschläge für die Sekundarstufe I wurden durch die Vernehmlassungspartner abgelehnt: Die Reduktion der Mathematik in den 2. Klassen von sechs auf fünf Lektionen und die Aufteilung der Lektionen von „Wirtschaft, Arbeit, Haushalt“ (mit Hauswirtschaft) auf die 2. und 3. Klassen. Der Erziehungsrat verzichtet daher auf beide Massnahmen. Um den Lehrplan kostenneutral, d.h. innerhalb der bereits heute bestehenden Lektionenzahl umsetzen zu können, sind einige Änderungen nötig. In den 2. Klassen der Sekundarschule und der Kooperativen Sekundarstufe I KOS steigt der Lektionenbedarf um eine Lektion. Zum Ausgleich wird der Lektionenbedarf im Abschlussjahr um eine Lektion gesenkt. Eine Lektion „Räume, Zeiten, Gesellschaften“ (Geografie/Geschichte) wird von den 2. Klassen ins Abschlussjahr verlagert. Zudem wird die angedachte obligatorische Lektion „Medien und Informatik“ im Abschlussjahr gestrichen und durch –eine bis zwei Wahlfachlektionen ersetzt.

Umsetzung weitgehend kostenneutral
Die Umsetzung des Lehrplans 21 kann im Kanton Schwyz weitgehend kostenneutral erfolgen. So wurde seitens des Erziehungsrats explizit darauf geachtet, dass die Umsetzung innerhalb der bestehenden Lektionentafel und somit ohne zusätzlichen Lektionenbedarf erfolgen kann. Allfällige Mehrkosten (maximal je Fr. 147 000.- in den Jahren 2017-2019) entstehen in der Einführungsphase im Zusammenhang mit von der Pädagogischen Hochschule Schwyz (PHSZ) zu leistenden Entwicklungs- und Projektarbeiten für die Aus- und Weiterbildung der Schulleitungen und Lehrpersonen. Dieser Maximalbetrag ist als Kostendach zu verstehen, der jährlich im Voranschlag bzw. Leistungsauftrag der PHSZ eingestellt werden soll. Die effektive Beanspruchung dieser Mittel hängt von der generellen Nutzung des Weiterbildungsangebots an der PHSZ ab.

Erziehungsrat
Information

Weitere Informationen zum Projekt Lehrplan 21 finden sich unter http://www.sz.ch/xml_1/internet/de/application/d5/d2561/d23495/d23523/p27951.cfm


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