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Entlastungsmassnahmen für einen ausgeglichenen Staatshaushalt bis 2018

Weitere Einschnitte auf der Ausgabenseite zur Ergebnisverbesserung

Schwyz, 26. November 2015

Entlastungsmassnahmen für einen ausgeglichenen Staatshaushalt bis 2018

Weitere Einschnitte auf der Ausgabenseite zur Ergebnisverbesserung

 

(FD/i) Der Regierungsrat schlägt dem Kantonsrat Entlastungsmassnahmen im Umfang von insgesamt 41 Mio. Franken vor. Sie enthalten Aufgabenverzichte und Leistungsreduktionen des Kantons (8 Mio. Franken) sowie Lastenverschiebungen an die Gemeinden und Bezirke (33 Mio. Franken). Nebst der laufenden Vernehmlassung zur Teilrevision des Steuergesetzes fügt der Regierungsrat damit einen weiteren Baustein zur Sanierung des Schwyzer Staatshaushalts hinzu. Das neue Finanzhaushaltsgesetz, das am 1. Januar 2016 in Kraft tritt, verlangt einen ausgeglichenen Finanzhaushalt und setzt klare Zielvorgaben zur Höhe des Eigenkapitals bis ins Jahr 2022.

Die Massnahmen umfassen einerseits weitere Aufgabenverzichte und Leistungsreduktionen im Kantonshaushalt und andererseits Lastenverschiebungen an die Gemeinden und Bezirke. Für die meisten Massnahmen braucht es Gesetzesänderungen. Damit kein unnötiger Gesetzgebungsprozess gestartet wird, werden die Massnahmen zuerst dem Kantonsrat unterbreitet. Der Kantonsrat entscheidet, ob – und mit welchen Massnahmenbereichen – er den Regierungsrat mit der Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage beauftragt. Aufgrund des Gesetzgebungsprozesses werden diese Massnahmen voraussichtlich ab 2018 in Kraft treten. Diejenigen Massnahmen, die in der Kompetenz des Regierungsrats liegen, wird der Regierungsrat wo möglich schon ab dem Jahr 2017 umsetzen.

Gesetz verlangt ausgeglichenen Staatshaushalt
Gemäss § 6 des neuen Finanzhaushaltsgesetzes ist ab 2018 ein mittelfristig ausgeglichener Finanzhaushalt zwingend vorgeschrieben. Dadurch ist der Entscheidungsspielraum des Kantonsrats begrenzt. Stimmt er den vorgeschlagenen Massnahmen nicht zu und schlägt er keine gangbaren Alternativen vor, sind weitere Steuererhöhungen unumgänglich. Für eine ausgeglichene Erfolgsrechnung müssen deshalb folgende Elemente zwingend umgesetzt werden:

  • temporäre Erhöhung des Steuerfusses auf 170 Prozent (Antrag des Regierungsrates im Rahmen des Aufgaben- und Finanzplans 2016–2019);
  • Einführung der „Flat Rate Tax“ (proportionaler Einheitssatz) oder des Modells „Tarifkurve und NFA-Beteiligung“ im Rahmen der Steuergesetz-Teilrevision (laufende Vernehmlassung);
  • Aufgabenverzichte und Leistungsreduktionen sowie Lastenverschiebungen an die Gemeinden und Bezirke (vorliegender Beschluss des Regierungsrates).

Aufbau von Eigenkapital ist zwingend
§ 7 des neuen Finanzhaushaltsgesetzes schreibt ab 2018 den Aufbau von über 300 Mio. Franken Eigenkapital vor. Gemäss Aufgaben- und Finanzplan 2016–2019 dürfte das Eigenkapital Anfang 2018 deutlich negativ sein. Schon heute muss der laufende Aufwand teilweise durch die Aufnahme von Schulden finanziert werden. Zum Aufbau von Eigenkapital werden deshalb weitere Massnahmen ergriffen werden müssen.

Liste der Massnahmen in der Kompetenz des Kantonsrates (Gesetzesanpassungen):

Aufgabenverzichte und Leistungsreduktionen:

  • Teilrevision Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (4.8 Mio. Franken);
  • Aufhebung der Wohnbauförderung (0.2 Mio. Franken);
  • Verzicht auf Steillagenbeiträge (Landwirtschaft) (0.3 Mio. Franken);
  • Austritt bzw. Neufinanzierung der Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen (2 Mio. Franken);
  • Bezug Treueprämie als Ferien (Staatspersonal) (0.6 Mio. Franken);
  • Bau und Unterhalt der Wanderwege (0.4 Mio. Franken).

Lastenverschiebungen:

  • Ergänzungsleistungen (EL), sachgerechte Finanzierung (12 Mio. Franken);
  • Reduktion der Kostenbeteiligung an der Volksschule (3.1 Mio. Franken);
  • Verzicht auf Beiträge an Schulanlagen (0.9 Mio. Franken);
  • Anpassung des Kostenteilers im Bereich Sonderschulung (inkl. Heilpädagogische Zentren) (3.1 Mio. Franken);
  • Gegenfinanzierung FABI mit Anpassung Pendlerabzug (5 Mio. Franken);
  • Streichung Beiträge an Gewässerschutz (0.2 Mio. Franken).

Liste der Massnahmen in der Kompetenz des Regierungsrates:

Aufgabenverzichte und Leistungsreduktionen:

  • Kantonspolizei, Sachaufwandplafonierung für weitere zwei Jahre (0.7 Mio. Franken);
  • Zivilschutz, Verwendung Ersatzbeiträge Schutzraumbau (0.2 Mio. Franken).

Lastenverschiebungen:

  • Normaufwandausgleich (8 Mio. Franken);
  • Kantonsbeiträge an Verbindungswanderwege (0.1 Mio. Franken).

Finanzdepartement
Information

Dokumentation: Bericht und Vorlage an den Kantonsrat


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