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Kantonales Radroutenkonzept

Brunnen, 26. November 2015

Kantonales Radroutenkonzept

 

(BD/i) Infolge des gestiegenen Verkehrsaufkommens der letzten Jahre sowie den inzwischen geänderten gesetzlichen Grundlagen, Normen und Ansprüchen hat das kantonale Tiefbauamt ein neues Radroutenkonzept erarbeitet. Das kantonale Radroutenkonzept bildet eine wichtige Planungsgrundlage für kantonale und kommunale Behörden. Der Regierungsrat hat das kantonale Radroutenkonzept kürzlich genehmigt. 

Allgemeines
Mit dem anhaltenden Wachstum der Schwyzer Bevölkerung und der angestrebten Siedlungsverdichtung nach innen ist eine weitere Zunahme des Verkehrs zu erwarten. Um einer Verschärfung der bereits heute feststellbaren Verkehrsprobleme entgegenzuwirken, soll der erwartete Mehrverkehr u.a. durch den Langsamverkehr und den öffentlichen Verkehr übernommen werden. Dies kann mit der Bereitstellung von sicheren, attraktiven und leistungsfähigen Radinfrastrukturen und Schnittstellen zum öffentlichen Verkehr gefördert werden. Für die Attraktivität und Alltagstauglichkeit einer Radstrecke spielt, nebst der radgerechten Ausgestaltung und der möglichst direkten Linienführung, auch deren Durchgängigkeit und ganzheitlich sicheren Ausgestaltung eine wichtige Rolle.

Ziele des Konzepts
Das neue Radroutenkonzept verfolgt mehrere Ziele:

  • das Sicherheitsniveau soll über das gesamte Strassennetz erhöht werden;
  • die Attraktivität und Alltagstauglichkeit der Radinfrastruktur ist zu verbessern;
  • das Radroutenkonzept leistet einen Beitrag zur nachhaltigen Mobilität im Kanton Schwyz;
  • das neue Konzept soll die Bezirke und Gemeinden bei der Umsetzung ihrer Langsamverkehrs-konzepte unterstützen;
  • der Handlungsbedarf auf den Kantonsstrassen soll aufgezeigt werden;
  • Angleichung des Radroutenkonzepts an die aktuellen Normen und gesetzlichen Grundlagen.

Vorgehen
Um eine Übersicht über den Ausbaustand und den Zustand der Radinfrastruktur zu erhalten, hat das Tiefbauamt die Hauptstrassen analysiert. Beurteilt wurde zum einen die Qualität der bestehenden Radinfrastruktur auf oder entlang von Kantonsstrassen. Zum anderen wurden die restlichen Strecken, welche derzeit über keine Radinfrastruktur verfügen, aus Sicht der Radfahrenden bewertet. Gestützt darauf wurde der Handlungsbedarf für künftige Strassenausbauten und die Realisierbarkeit möglicher neuer Radinfrastruktur-Anlagen ermittelt.

Ausbaustand Hauptrouten
Grundsätzlich sollen entlang der Hauptstrassen gute Infrastrukturen für die Radfahrenden bereitgestellt werden. Dies ist jedoch nicht überall möglich. Gerade innerorts sind die Platzverhältnisse häufig zu knapp dazu. Wo möglich und zweckmässig können innerorts beispielsweise Kernfahrbahnen oder Mehrzweckstreifen zu einer Aufwertung für den Langsamverkehr angeordnet werden. Auch schwierige topografische Verhältnisse können dazu führen, dass im Sinne der Verhältnismässigkeit und unter Berücksichtigung der begrenzten Mittel die Radfahrenden weiterhin im Mischverkehr geführt werden müssen.

Einfluss auf die künftige Planung
Das Radroutenkonzept dient als Handlungsgrundlage für den Ausbau der Kantonsstrassen. Bei der Planung von Strassenausbauten sind die im Radroutenkonzept enthaltenen Massnahmen zu berücksichtigen. Projekte zum Bau von Radinfrastrukturen werden zum Zeitpunkt eines Strassenausbaus realisiert. Das im Radroutenkonzept aufgezeigte Verbesserungspotenzial für die Radinfra­struktur beeinflusst den Handlungsbedarf sowie die Priorisierung eines Strassenausbauprojekts und damit dessen Realisierungszeitpunkt.

Über den Ausbaustandard entscheiden letztlich der Regierungs- oder der Kantonsrat bei der Genehmigung von Projekten respektive von Verpflichtungskrediten. Der Realisierungszeitpunkt von Strassenbauprojekten richtet sich nach dem jährlich aktualisierten kantonalen Strassenbauprogramm.

Nebenradrouten der Bezirke und Gemeinden
Nebenradrouten verlaufen auf Bezirks-, Gemeinde- oder ausnahmsweise auf Privatstrassen. Nebenrouten werden im Gegensatz zu Hauptrouten von den Bezirken oder Gemeinden festgelegt.

Die im Konzept dargestellten Nebenrouten sind Alltagsrouten, welche gemäss kantonaler Strassengesetzgebung in die kommunale Nutzungsplanung, zwecks der rechtlichen eigentümerverbindlichen Sicherung, bereits eingeflossen sind oder noch aufgenommen werden müssen. Damit ist kein Zwang zum Ausbau dieser Strecken verbunden. Jedoch können auf diesen Strecken keine allgemeinen Fahrverbote mehr verfügt werden. Mit dem kantonalen Radroutenkonzept wird eine Grundlage zur Entwicklung des Langsamverkehrs geschaffen.

Die detaillierten Unterlagen zum Radroutenkonzept finden Sie hier

Baudepartement
Information


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