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Ausgewogene Finanzierung des öffentlichen Verkehrs

Vernehmlassung zur Teilrevision des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr und des Steuergesetzes

Schwyz, 16. November 2015

Ausgewogene Finanzierung des öffentlichen Verkehrs

Vernehmlassung zur Teilrevision des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr und des Steuergesetzes

 

(Stk/i) Der Kanton wird durch die Finanzierung des Bahninfrastrukturfonds (BIF) finanziell zusätzlich belastet, die Bezirke und Gemeinden wurden dagegen entlastet. Mit einer Teilrevision des Gesetzes über die Förderung des öffentlichen Verkehrs und des Steuergesetzes strebt der Regierungsrat eine Gegenfinanzierung der zusätzlichen Kantonsbelastung an. Die Vernehmlassung zu diesen Gesetzesrevisionen wurde eingeleitet.

Mit dem Ja zum Bundesbeschluss über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (FABI) haben Volk und Stände 2014 die Grundlagen geschaffen, um die Finanzierung und den Ausbau der Bahninfrastruktur langfristig sicherzustellen. Es wurde auf Verfassungsstufe ein neuer unbefristeter Bahninfrastrukturfonds (BIF) verankert. Der Fonds wird aus bisherigen und neuen Quellen gespiesen, die durch Bund, Kantone, Bahnunternehmen und Reisende aufgebracht werden müssen.

Gemeinden würden entlastet
Der Kanton leistete im Durchschnitt der vergangenen fünf Jahre jährlich 7.6 Mio. Franken als Investitionshilfen an Transportunternehmungen. Ab dem Jahr 2016 wird die jährliche Belastung für den Kanton gemäss BIF-Verteilschlüssel auf 14.6 Mio. Franken steigen. Die Bezirke und Gemeinden werden durch wegfallende Beiträge an die Infrastruktur der Schweizerischen Südostbahn (SOB) im Rahmen des neuen Grundangebots 2016–2019 um jährlich rund 2.7 Mio. Franken entlastet. Die zusätzliche Last des Kantons soll durch eine Gegenfinanzierung kompensiert werden.

Ausgewogene Lösung
Um die zusätzliche Belastung des Kantonshaushaltes zu mindern, sollen die Steuereinnahmen durch die Festlegung des Maximalbetrags beim Pendlerabzug im Steuergesetz auf Fr. 6 000.-- erhöht werden. Von diesen höheren Steuereinnahmen profitieren sowohl der Kanton als auch die Gemeinden. Damit die höheren Steuereinnahmen und die wegfallenden Beiträge der Bezirke und Gemeinden an die Infrastruktur vollumfänglich den BIF-Beiträgen des Kantons zugutekommen, wird der Bezirks- und Gemeindeverteilschlüssel an die Abgeltungen des regionalen öffentlichen Verkehrs neu bei 43% Kanton und 57% Bezirke und Gemeinden festgesetzt. Heute zahlen der Kanton sowie die Bezirke und Gemeinden je die Hälfte. Mit dieser Lösung halten sich die Be- und Entlastungen sowohl beim Kanton als auch bei den Bezirken und Gemeinden in etwa die Waage.

Die Vernehmlassung zu den Anpassungen im Gesetz über die Förderung des öffentlichen Verkehrs und im Steuergesetz dauert bis zum 20. Januar 2016.

Staatskanzlei
Information

Dokumentation: Vernehmlassungsbericht und Vernehmlassungsvorlage


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