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Änderung der Beitragsregelung an die privaten Mittelschulen

Teilrevision des Mittelschulgesetzes

Schwyz, 29. Oktober 2015

Änderung der Beitragsregelung an die privaten Mittelschulen

Teilrevision des Mittelschulgesetzes

 

(Stk/i) Der Regierungsrat hat den Bericht und die Vorlage zur Teilrevision des Mittelschulgesetzes zuhanden des Kantonsrats verabschiedet. Die Änderung betrifft ausschliesslich die Neu-Festlegung der kantonalen Beiträge an die privaten Mittelschulen. Neu soll ein Fixbetrag definiert werden.

Die im Mittelschulgesetz enthaltene Regelung für die kantonalen Beiträge an die privaten Mittelschulen besteht seit 2009. Das Ziel der Änderung besteht in der Festlegung eines angemessenen und fairen Schülerbeitrags. Dabei sollen die Mängel des bisherigen Systems behoben werden, dies auch unter Berücksichtigung der erheblich erklärten Motion 6/14 'Fixe Abgeltung der Privatschulen'.  

Kompromisslösung
Gestützt auf die Ergebnisse einer Projektgruppe, in welcher auch ein Vertreter der privaten Mittelschulen Einsitz nahm, entschied der Regierungsrat, dass künftig die Beiträge in Form eines Fixbetrags pro Schüler festgelegt werden sollen. Die Herleitung des Beitrags stützt sich allerdings nicht mehr auf die Netto-, sondern neu auf die Bruttobetriebskosten pro Schüler an den kantonalen Schulen ab. Der indexierte Fixbetrag soll neu auf Fr. 19 500.-- pro Schüler festgelegt werden; dieser Betrag entspricht rund 78% der Brutto-Schülerkosten an den kantonalen Mittelschulen (Gymnasien) abzüglich eines erhöhten Schulgeldes von Fr. 200.-- pro Schüler. Beabsichtigt der Regierungsrat doch gleichzeitig, das durch die Eltern zu bezahlende Schulgeld an den kantonalen Schulen von Fr. 500.-- auf Fr. 700.-- zu erhöhen, um so den Mehraufwand der Beitragsregelung etwas zu kompensieren. Mittels des bereits in Abzug gebrachten Betrags im entsprechenden Umfang werden die privaten Mittelschulen indirekt gezwungen, auch bei ihnen eine entsprechende Schulgelderhöhung vorzunehmen.      

Der neue Fixbeitrag von Fr. 19 500.-- ist tiefer als der Beitrag nach bisheriger Regelung im Schuljahr 2013/2014 (Fr. 20 700.--), welcher die Basis darstellte für die Modellberechnungen. Der neue Beitrag ist jedoch höher als der aktuelle Beitrag, welcher aufgrund der vom Kantonsrat beschlossenen Sparmassnahme im Entlastungprogramm 14 - 17 ab dem Schuljahr 2015/2016 zur Anwendung kommt; dieser beträgt rund Fr. 17 800.--. Die Lösung kann als Kompromiss zwischen der bisherigen und der mit den Sparvorgaben reduzierten Situation und als aufgrund der durchgeführten Kostenerhebung fairer Beitrag betrachtet werden.

Vernehmlassungsergebnisse
Die Vernehmlassung ergab eine mehrheitliche Zustimmung zur neuen Beitragsregelung; insbesondere wird diese auch von den privaten Mittelschulen unterstützt. Umstritten ist die geplante Anhebung der Schulgelder; eine Partei fordert gar die generelle Abschaffung derselben. Vereinzelt wird zudem die Herleitung des Fixbetrags sowie die fehlende Transparenz in der Rechnungslegung der privaten Mittelschulen bemängelt. 

Die Vorlage soll im Dezember 2015 im Kantonsrat behandelt und auf das Schuljahr 2016/2017 in Kraft gesetzt werden.

Staatskanzlei
Information

Dokumentation: Bericht und Vorlage an den Kantonsrat sowie Anhang


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