Navigieren im Kanton Schwyz

Erlass eines kantonalen Archivgesetzes

Bericht und Vorlage an den Kantonsrat

Schwyz, 24. September 2015

Erlass eines kantonalen Archivgesetzes

Bericht und Vorlage an den Kantonsrat

 

(Stk/i) Die heute geltende Archivverordnung aus dem Jahr 1994 genügt den Anforderungen an eine zeitgemässe Archivierung nicht mehr. Der Umgang mit Archivgut und die archivische Sicherstellung elektronischer Unterlagen einerseits, aber auch die Aufgaben des Archivwesens im Spannungsfeld zwischen Informationsrecht und Datenschutzrecht andererseits bedürfen der rechtlichen Regelung. Der Regierungsrat legt nun dem Kantonsrat entsprechend Bericht und Vorlage vor.

Archive sind heute mit verschiedenen Herausforderungen und Fragestellungen konfrontiert, die sich erst im Laufe der vergangenen zwei Jahrzehnte akzentuiert haben. So stellen beispielsweise die Archivierung digitaler Daten oder die Aufgaben des Archivwesens im Spannungsfeld zwischen Informationsrecht und Datenschutzrecht für die Archive aller Stufen neue Herausforderungen dar. Das Archivwesen ist im Kanton Schwyz bisher auf Verordnungsstufe geregelt. Ein kantonales Archivgesetz existiert bislang nicht.

Die Informatisierung der Verwaltung hat das Papier wohl noch nicht verdrängt, doch spielt aufgrund des rasanten Fortschritts die digitale Technologie eine immer dominierendere Rolle. Das Papier wird je länger desto mehr zu einem sekundären Hilfsmedium mit limitierter Lebensdauer und Nutzungsperspektive. Diese Entwicklung macht auch vor Archiven nicht halt, deren Zweck einerseits die dokumentarische Überlieferung ist. Andererseits dienen Archive – unter Vorbehalt von Schutzfristen oder spezifischer Einschränkungen – für Auskünfte zu amtlichen Zwecken und stehen der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung.

Ein neues Archivgesetz hat mit dem Gesetz über die Öffentlichkeit der Verwaltung und den Datenschutz (ÖDSG) kompatibel zu sein. Datenschutz und Archivgesetzgebung stehen, insbesondere wo es um den Zugang zu und die Bearbeitung von Unterlagen geht, in engem Zusammenhang. Wo der Zugang zu archivierten Unterlagen geregelt wird, müssen die Bestimmungen des Archivgesetzes mit denjenigen des Datenschutzgesetzes übereinstimmen.

Vor diesem Hintergrund hat der Verband der Schwyzer Gemeinden und Bezirke (vszgb) 2012 den Regierungsrat gebeten, die Schaffung eines Archivgesetzes zu prüfen. Das Bildungsdepartement hatte bereits vorgängig erwogen, die Schaffung eines kantonalen Archivgesetzes ins Gesetzgebungsprogramm aufzunehmen und in diesem Rahmen die anstehende Frage der digitalen Archivierung und ihrer Implikationen auf den Stufen Gemeinden, Bezirke und Kanton zu klären.

Da ein Archivgesetz Auswirkungen auf die Arbeit zahlreicher Behörden und Amtsstellen auf Stufe des Kantons, der Bezirke und der Gemeinden hat, wurden die beteiligten Stellen (Datenschutzstelle, Amt für Informatik, Gerichte, Verband der Schwyzer Gemeinde und Bezirke, Rechtsdienst, Staatskanzlei, Staatsarchiv) eingeladen, an der Erarbeitung des neuen Gesetzes mitzuwirken.

Die Vorlage und die vom Regierungsrat vorgeschlagene Stossrichtung, welche unter anderem die Schaffung einer kantonalen E-Archiv-Lösung prüft, die auch anderen Staatsebenen zur Verfügung stehen soll, fanden in zwei Vernehmlassungsrunden eine weitgehend gute Aufnahme und wurden im Allgemeinen positiv gewürdigt. Das Geschäft soll durch den Kantonsrat in der Novembersession behandelt werden.

Staatskanzlei
Information

Dokumentation: Bericht und Vorlage an den Kantonsrat


Diese Seite drucken oder teilen:

  • Seite drucken