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Leistungsauftrag der Pädagogischen Hochschule Schwyz für die Jahre 2016-2017

Verabschiedung zur Genehmigung an den Kantonsrat

Schwyz, 24. September 2015

Leistungsauftrag der Pädagogischen Hochschule Schwyz für die Jahre 2016-2017

Verabschiedung zur Genehmigung an den Kantonsrat

 

(Stk/i) Der Regierungsrat hat den Leistungsauftrag der Pädagogischen Hochschule Schwyz (PHSZ) für die Jahre 2016 bis 2017 erlassen und ihn dem Kantonsrat zur Genehmigung überwiesen. Der zweijährige Leistungsauftrag an die PHSZ ist verbunden mit dem Globalkredit im Betrag von rund 18.6 Mio. Franken.

Gemäss Hochschulgesetz erhält die PHSZ zur Erfüllung des Grundauftrags (Ausbildung, Weiterbildung, Forschung und Entwicklung sowie Dienstleistungen) vom Regierungsrat einen Leistungsauftrag (LA) für eine Leistungsperiode von mindestens zwei Jahren. Dieser LA muss vom Kantonsrat genehmigt werden.    

Starkes Wachstum der Hochschule
Die Pädagogische Hochschule Schwyz (PHSZ) ist in den letzten Jahren stark gewachsen. Für das Studienjahr 2015/2016 wird mit rund 340 Studierenden in den Bachelorstudiengängen gerechnet, hinzu kommen rund 50 Studierende in den Diplomerweiterungsstudien und rund 40 in den Vorbereitungskursen. Die PHSZ beschäftigt zurzeit 106 Mitarbeitende, verteilt auf insgesamt rund 58 Vollzeitstellen.

Erweiterung des Leistungsauftrags bei plafoniertem Globalbudget
Der LA 2016-17 wurde auf der Grundlage der vom Hochschulrat PHSZ verabschiedeten Strategie 2016-19 erarbeitet. Die PHSZ soll eine überschaubare und persönliche Hochschule bleiben. Um für die anstehenden Herausforderungen vorbereitet zu sein, wird sie aber gezielte Weiterentwicklungen initiieren müssen. Es sind dies:

  • Ausbildung: Im Zentrum der Ausbildung stehen weiterhin die beiden Bachelor-Studiengänge mit der Unterrichtsberechtigung für den Kindergarten und die Unterstufe (1. und 2. Klasse) sowie für die Primarstufe (1. bis 6. Klasse). Um den prognostizierten Bedarf an Lehrpersonen abzudecken, wird nochmals ein moderates Wachstum angestrebt, insbesondere im Bereich Kindergarten-Unterstufe. Zudem werden Diplomerweiterungsstudien zur Erweiterung der Unterrichtsbefähigung für ausgebildete Lehrpersonen durchgeführt. Zum Ausbildungsbereich gehören auch die Vorbereitungskurse, die „Quereinsteiger“ auf ihrem Weg zur Zulassungsprüfung zum Studium begleiten.
  • Weiterbildung: Das wesentliche Element der Weiterbildung ist das Kursprogramm für amtierende Lehrpersonen an den Volksschulen. Ab Studienjahr 2016/17 stehen dabei unter Berücksichtigung der bevorstehenden politischen Entscheide insbesondere die Einführung des Lehrplans 21, dann aber auch die Einführung des Tastaturschreibens und der Basisschrift im Vordergrund. Hinzu kommen Weiterbildungskurse für Schulleitungen des Kantons Schwyz sowie ausgewählte Zusatzausbildungen für Lehrpersonen und Schulleitungen.
  • Forschung und Entwicklung: Dieser Leistungsbereich basiert auf drei Pfeilern, nämlich auf dem Institut für Medien und Schulen, auf dem Forschungsprogramm mit Schwerpunkt 'Weiterbildung und Personalentwicklung' sowie einem offenen Forschungsprogramm. Im Rahmen des offenen Forschungsprogramms soll in der Leistungsperiode 2016-17 insbesondere die fachdidaktische Forschung gestärkt werden. 
  • Dienstleistungen: Zu den Dienstleistungen gehören die Beratung für Lehrpersonen und Schulleitungen sowie die Führung des Medienzentrums. Zudem soll in Zusammenarbeit mit der Kantonsschule Ausserschwyz in Pfäffikon eine Aussenstelle aufgebaut werden, um die Schulen im äusseren Kantonsteil noch gezielter mit Medien, Weiterbildung und Beratung unterstützen zu können.  

Die aufgeführten Massnahmen und Leistungen sind im Entwicklungs- und Finanzplan 2016-19 der PHSZ enthalten. Der Regierungsrat hat im März 2015 bei der Formulierung von dessen Eckwerten die Strategie des Hochschulrates explizit unterstützt, aber auch festgehalten, dass trotz Wachstum das jährliche Globalbudget auf dem Niveau 2015 nicht überschritten werden darf. Diese Zielvorgabe wird mit dem LA 2016-17 eingehalten.

Der Globalkredit für die zweijährige Leistungsperiode beträgt rund 18.58 Mio. Franken und ist aufgeteilt in zwei Tranchen (Globalbudgets für die Jahre 2016 und 2017) im Betrag von 9.25 Mio. Franken bzw. 9.33 Mio. Franken. 

Der Leistungsauftrag wird mit dem Antrag zur Genehmigung dem Kantonsrat überwiesen. Es ist vorgesehen, dass dieses Geschäft in der Dezembersession behandelt wird. 

Staatskanzlei
Information

Dokumentation: Bericht und Vorlage an den Kantonsrat; Leistungsauftrag


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