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Steuerfusserhöhung zur Begrenzung des Schuldenaufbaus notwendig

Aufgaben- und Finanzplan 2016-2019

Schwyz, 24. September 2015

Steuerfusserhöhung zur Begrenzung des Schuldenaufbaus notwendig

Aufgaben- und Finanzplan 2016-2019

 

(FD/i) Der Aufgaben- und Finanzplan 2016-2019 müsste für das Jahr 2016 ohne Steuerfusserhöhung ein Defizit von 121.3 Mio. Franken ausweisen. Der Regierungsrat beantragt eine Erhöhung des Steuerfusses auf 170 Prozent. Dadurch wird das geplante Defizit 2016 auf 53.7 Mio. Franken zu liegen kommen.

Im Vergleich zum geplanten Defizit des laufenden Jahres 2015 von 65.5 Mio. Franken musste hauptsächlich die Erwartung der Steuereinnahmen um 47.8 Mio. Franken gesenkt werden. Die Steuerprognose wird damit in den wichtigsten Steuerteilbereichen der Einkommen und Vermögen sowie der Nachträge neu auf die Prognosen der Gemeinden abgestellt.

Zudem steigt der Beitrag des Kantons Schwyz an den Nationalen Finanzausgleich um 14 Mio. Franken an. Neu fällt 2016 der bundesgesetzlich festgelegte Beitrag des Kantons Schwyz an FABI (Vorlage zur Finanzierung und zum Ausbau der Bahninfrastruktur) von zusätzlichen 8.5 Mio. Franken an. Der Aufwand im gebundenen und nicht beeinflussbaren Bereich der Sozialversicherungen, Spitalfinanzierung und Behinderteneinrichtungen steigt um 3.7 Mio. Franken.

Hingegen sinkt der Beitrag des Kantons an den innerkantonalen Finanzausgleich aufgrund einer Entlastung des Normaufwandausgleichs durch die finanzstarken Gemeinden voraussichtlich um 11 Mio. Franken. Befriedigend kann zur Kenntnis genommen werden, dass der Aufwand für die übrigen Aufgaben des Kantons als Folge der kontinuierlichen Sparanstrengungen in den Departementen um insgesamt 5.4 Mio. Franken gesenkt werden konnte. Der Personalbestand reduziert sich 2016 leicht gegenüber dem laufenden Jahr. Die Umstellung des Rechnungslegungsmodells auf HRM2 senkt den Aufwand der Erfolgsrechnung um 1.8 Mio. Franken.

Der Regierungsrat beantragt eine Steuerfusserhöhung von 145 auf 170 Prozent einer Einheit. Dadurch kann das Defizit um voraussichtlich 67.6 Mio. Franken auf 53.7 Mio. Franken gesenkt werden.

In den Finanzplanjahren 2017-2019 ist auf heutigem Kenntnisstand aufgrund von steigenden, bundesgesetzlich gebundenen Kosten mit einem weiteren Anstieg der Defizite zu rechnen. Die Planjahre weisen bei einem Steuerfuss von 170 Prozent Defizite von 78.5 Mio. Franken (2017), 77.4 Mio. Franken (2018) und 100.7 Mio. Franken (2019) auf. Es ist deshalb offensichtlich, dass ohne weitere Massnahmen der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden kann.

Der Regierungsrat bereitet aus diesem Grund weitere Massnahmen vor. Diese beinhalten eine Steuergesetz-Teilrevision, Leistungsverzichte sowie Lastenverschiebungen. Im Umweltdepartement und im Finanzdepartement wird zudem ein Pilotprojekt Prozessanalyse durchgeführt. Erreicht werden soll, dass Nicht-Benötigtes weggelassen wird und effiziente Abläufe sichergestellt sind. Der Regierungsrat entscheidet nach Evaluation des Pilotprojekts über die Prozessanalyse in den übrigen Departementen.

Finanzdepartement
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