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Teilrevision des Gesetzes über den Finanzausgleich

Bericht und Vorlage an den Kantonsrat

Schwyz, 14. September 2015

Teilrevision des Gesetzes über den Finanzausgleich

Bericht und Vorlage an den Kantonsrat

 

(Stk/i) Der Regierungsrat will mit der Teilrevision des Gesetzes über den Finanzausgleich eine befristete Regelung für die Umleitung von Mitteln aus dem horizontalen zum direkten Finanzausgleich ermöglichen. Diese Regelung soll für die Rechnungsjahre 2016–2018 zulässig sein.

Um den kantonalen Finanzhaushalt vorübergehend zu entlasten, beabsichtigt der Regierungsrat, die finanzstarken Gemeinden zu höheren Beiträgen in den innerkantonalen Finanzausgleich beizuziehen. Er hat dazu Bericht und Vorlage zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Der Abschöpfungsbetrag aus dem horizontalen Finanzausgleich soll ab 2016 von bisher 21 Mio. Franken auf neu 39 Mio. Franken angehoben werden. Diese zusätzliche Abschöpfung von 18 Mio. Franken erlaubt es, einerseits den horizontalen Finanzausgleich mit 7 Mio. Franken zu verstärken und anderseits den kantonalen Finanzhaushalt im Bereich Normaufwandausgleich gegenüber 2015 um 11 Mio. Franken zu entlasten.

Breite Zustimmung in der Vernehmlassung
Die Vernehmlassung zur Teilrevision des Gesetzes über den Finanzausgleich ist, insbesondere bei den Bezirken und Gemeinden, auf eine breite Zustimmung gestossen. Mit dieser Zustimmung ist die Erwartung verknüpft, dass gleichzeitig die kantonalen Steuertarife für die Einkommens- und Vermögenssteuern von natürlichen Personen, für die Dividendenbesteuerung und für die Gewinnsteuern von juristischen Personen auf die NFA-Auswirkungen überprüft und angepasst werden.

Staatskanzlei
Information

Dokumentation: Bericht und Vorlage an den Kantonsrat


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