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Siedlungsentwicklung: Die Meinung der Bevölkerung ist gefragt

Öffentliche Mitwirkung zum überarbeiteten Richtplan des Kantons Schwyz

Schwyz, 27. August 2015

Siedlungsentwicklung: Die Meinung der Bevölkerung ist gefragt

Öffentliche Mitwirkung zum überarbeiteten Richtplan des Kantons Schwyz

 

(Stk/i) Das Volkswirtschaftsdepartement hat unter Mitwirkung der Bezirke und Gemeinden den kantonalen Richtplan überarbeitet. Übergeordnetes Ziel ist es, dass der Kanton Schwyz unter Einhaltung der Bundesvorgaben weiterhin massvoll wachsen kann und gleichzeitig wertvolles Kulturland geschont wird. Die Bevölkerung hat nun die Möglichkeit, sich im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung zum vorliegenden Entwurf zu äussern.

Seit 2014 ist das revidierte Raumplanungsgesetz des Bundes in Kraft. Die Kantone haben fünf Jahre Zeit, ihre Richtpläne und ihr Planungs- und Baurecht den neuen Anforderungen anzupassen. Da während dieser Zeit die Bauzonen nicht vergrössert werden dürfen, will der Kanton Schwyz diese Übergangsphase möglichst kurz halten.

Strategie setzt auf Siedlungsentwicklung nach innen
Die aktuelle Richtplanüberarbeitung ist auf die langfristige Siedlungsentwicklung bis zum Jahr 2040 ausgerichtet. Kernaufgabe ist die verbindliche Festlegung des Siedlungsgebietes für den Richtplanhorizont von 25 Jahren. Die Siedlungsentwicklung konzentriert sich stärker nach innen, das heisst, bereits bestehende Siedlungsgebiete sollen verdichtet und Bauzonenreserven mobilisiert werden. Neue Einzonungen werden auch in Zukunft möglich sein, sind aber an Voraussetzungen, wie beispielsweise die Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr, gebunden. Mit dieser Stossrichtung kann der Kanton Schwyz weiter massvoll wachsen, wertvolle Natur- und Kulturlandschaften werden aber geschont.

Umfassendes Planungswerk
Die Richtplanung ist ein behördenverbindliches Steuerungsinstrument des Kantons. Sie lenkt die langfristige räumliche Entwicklung und gewährleistet die Abstimmung der raumwirksamen Tätigkeiten über alle Sachbereiche hinweg (Besiedlung, Verkehr sowie Natur und Landschaft). Der Richtplan besteht aus einem Text- sowie einem Kartenteil.

Öffentliche Mitwirkung vom 28. August bis am 26. Oktober 2015
Der vorliegende Entwurf des Richtplans wurde in enger Zusammenarbeit mit den Bezirken und Gemeinden erarbeitet. Nun hat die Bevölkerung die Möglichkeit, sich dazu zu äussern. Auf einem speziellen Formular können Eingaben beim Kanton bis am 26. Oktober 2015 gemacht werden. Alle Unterlagen zum überarbeiteten Richtplan sind im Internet verfügbar: www.sz.ch/richtplan_sz2015

Öffentliche Informationsveranstaltungen
Die Bevölkerung hat zudem die Gelegenheit, sich an drei Informationsveranstaltungen über den aktuellen Stand der Richtplanung orientieren zu lassen und Fragen zu stellen. Die Informationen erfolgen durch Regierungsrat Kurt Zibung, Gemeindevertreter und Fachleute. Folgende Daten sind vorgesehen:

  • Montag, 7. September 2015, 19.30 Uhr: Schwyz, Mythenforum
  • Mittwoch, 9. September 2015, 19.30 Uhr: Galgenen, Mehrzweckraum Tischmacherhof
  • Mittwoch, 16. September 2015, 19.30 Uhr: Einsiedeln, Kultur- / Kongresszentrum Zwei Raben

Vorprüfung durch den Bund
Parallel zur öffentlichen Mitwirkung wurde der überarbeitete Richtplan dem Bund zur Vorprüfung eingereicht. Die Bundesstellen prüfen insbesondere, ob die Bundesvorgaben korrekt umgesetzt wurden. Das Ziel des Regierungsrats ist es, den Richtplan im Frühjahr 2016 zu verabschieden und ihn anschliessend dem Kantonsrat zur Kenntnisnahme vorzulegen. Genehmigt wird der Richtplan abschliessend durch den Bundesrat.

Staatskanzlei
Information

Dokumentation: Alle Unterlagen zum überarbeiteten Richtplan


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