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Verfassung der Römisch-katholischen Kantonalkirche Schwyz

Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat die Genehmigung

Schwyz, 20. August 2015

Verfassung der Römisch-katholischen Kantonalkirche Schwyz

Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat die Genehmigung

 

(Stk/i) Am 14. Juni 2015 haben die römisch-katholischen Stimmbürger ihre erste eigene Verfassung angenommen. Diese bildet die Grundlage für die Kantonalkirche und Kirchgemeinden im Kanton Schwyz. Für ihre Gültigkeit bedarf die Verfassung der Genehmigung durch den Kantonsrat, wofür der Regierungsrat Antrag stellt.

Der Kantonsrat überprüft bei der Genehmigung, ob die Verfassung der Römisch-katholischen Kantonalkirche dem kantonalen Recht und dem Bundesrecht nicht widerspricht. Nach Auffassung des Regierungsrates ist die Verfassung rechtskonform, weshalb er die Genehmigung beantragt.

Bewährtes und Neuerungen
Die neue Verfassung der Römisch-katholischen Kantonalkirche entspricht weitgehend dem bisher geltenden Organisationsstatut. Die Organisation der Kantonalkirche und die Regelungen für die Kirchgemeinden bleiben nahezu unverändert. Eine erwähnenswerte Änderung liegt darin, dass die demokratischen Mitwirkungsrechte der Stimmberechtigten in der Kantonalkirche insofern gestärkt werden, als für Initiativ- und Referendumsbegehren nur noch 700 statt 1000 Unterschriften notwendig sind. Weiter werden die Voraussetzungen für neue Aufgaben, wie zum Beispiel die Spezialseelsorge oder die Mitgliedschaft in staatskirchenrechtlichen Körperschaften und Organisationen (z.B. die Römisch-Katholische Zentralkonferenz), geschaffen.

Lange Vorgeschichte
Der Erlass der Verfassung der Römisch-katholischen Kantonalkirche hat eine lange Vorgeschichte. Am 8. Juni 1997 lehnten die römisch-katholischen Stimmbürger die damals vorgeschlagene Verfassung ab. Daraufhin erliess der Kantonsrat ersatzweise das bis heute geltende Organisationsstatut. Ein weiterer Anlauf, eine eigene Verfassung zu erlassen, scheiterte 2006. Mit der Abstimmung vom 14. Juni 2015 gelang es der Römisch-katholischen Kantonalkirche nunmehr, sich eine eigene Verfassung zu geben.

Genehmigung bis Ende Jahr
Nach Beratung der Vorlage in der vorberatenden Kommission soll der Kantonsrat im Herbst 2015 über die Genehmigung entscheiden. Nach der Genehmigung kann die Verfassung der Römisch-katholischen Kantonalkirche durch den Kirchenvorstand voraussichtlich auf den 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt werden.

Staatskanzlei
Information

Dokumentation: Bericht und Vorlage an den Kantonsrat


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