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Regierungsrat beantragt Kantonsreferendum gegen NFA-Beschluss

Schaffhausen, Nidwalden, Zug und Schwyz sprechen sich für das Kantonsreferendum aus

Schwyz, 24. August 2015

Regierungsrat beantragt Kantonsreferendum gegen NFA-Beschluss

Schaffhausen, Nidwalden, Zug und Schwyz sprechen sich für das Kantonsreferendum aus

 

(StK/i) Nachdem das Eidgenössische Parlament am 19. Juni 2015 entschieden hat, die Dotierung des Ressourcenausgleichs für die Jahre 2016–2019 im Nationalen Finanzausgleich nicht gesetzeskonform umzusetzen, hat der Regierungsrat beschlossen, dem Kantonsrat die Ergreifung des Kantonsreferendums zu beantragen. Der Kantonsrat wird darüber an seiner Sitzung vom 23. September 2015 entscheiden.

Fauler Kompromiss des Kompromisses
Aufgrund der Ergebnisse des zweiten Wirksamkeitsberichts des Eidgenössischen Finanzausgleichs und gestützt auf die Ergebnisse der Vernehmlassung schlug der Bundesrat mit Botschaft vom 3. September 2014 vor, den Grundbeitrag des Ressourcenausgleichs für die Jahre 2016–2019 zu kürzen. Diese Kürzung hätte sich auf 330 Millionen Franken pro Jahr (Bund: 196 Millionen, ressourcenstarke Kantone: 134 Millionen) belaufen. Der Nationalrat unterstützte dieses Vorgehen lange und wünschte damit wie der Bundesrat ebenfalls eine finanzielle Entlastung der Geberkantone. Der Ständerat hingegen beharrte darauf, dass die Kantone gleich viel in den Nationalen Finanzausgleich einzahlen wie bisher. Schliesslich einigte sich das eidgenössische Parlament auf einen faulen Kompromiss des Kompromisses, wonach die Geberkantone in den Jahren 2016–2019 um 67 Millionen Franken pro Jahr entlastet werden sollen.

Einberechnete Reserve von 150 Mio. Franken
Grund für die vom Bundesrat angestrebte Reduktion war, dass im Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich festgelegt ist, die massgebenden eigenen Ressourcen jedes Kantons pro Einwohnerin und Einwohner zusammen mit den Leistungen des Ressourcenausgleichs auf ein Niveau von 85 Prozent des schweizerischen Durchschnitts anzuheben. Diese Mindestausstattung dient dazu, dass jeder Kanton seine Kernaufgaben möglichst autonom und ohne übermässige Steuerbelastung erfüllen kann. Gemeint war allerdings nie, dass die Messlatte von 85 Prozent ein Minimum für den ressourcenschwächsten Kanton ist und demnach auch höher liegen könnte. Es war immer geplant, die jeweilige Neudotierung des Ressourcenausgleichs auf eine neue Vierjahresperiode an diesem Ziel zu orientieren. In den Jahren 2012 bis 2015 bestand nun aber eine Dotation, die 7.6 Prozent höher war, als es notwendig gewesen wäre, um die Ziele des NFA mit Bezug auf den Ressourcenausgleich zu erreichen. Hinzu kommt, dass bei der vom Bundesrat vorgeschlagenen Reduktionssumme um 330 Millionen Franken bereits eine Reserve von rund 150 Millionen Franken einberechnet war.

Gefährdete Solidarität unter den Kantonen
Da die eidgenössischen Räte eine Lösung beschlossen haben, welche das Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich nicht korrekt umsetzt, fordert der Regierungsrat die Umsetzung des Bundesratsvorschlags. Er setzt damit das in der Beantwortung der Motionen zum Kantonsreferendum vom Mai 2015 angekündigte Vorgehen um und beantragt dem Kantonsrat die Einreichung des Kantonsreferendums. Einerseits muss dem eidgenössischen Parlament respektive deren Vertretern aus finanzschwachen Kantonen klar signalisiert werden, dass der aufgrund ihrer Dominanz zustande gekommene Entscheid den Leitplanken des FiLaG und dem Zweck des Ressourcenausgleichs widerspricht und dadurch die Solidarität überspannt und gefährdet. Andererseits soll damit das ergriffene Volksreferendum mitgetragen werden.

Entscheidung des Schwyzer Kantonsrates am 23. September 2015
Auch in den Kantonen Schaffhausen, Nidwalden und Zug wurden Vorstösse zur Ergreifung des Kantonsreferendums eingereicht. Die Regierungen dieser Kantone haben ihren Legislativen entsprechende Anträge gestellt. Der Kantonsrat Schaffhausen hat am 17. August 2015 das Kantonsreferendum beschlossen. Der Landrat des Kantons Nidwalden wird wie der Schwyzer Kantonsrat am 23. September 2015 darüber befinden. Der Zuger Kantonsrat wird am 24. September 2015 entscheiden. Die hunderttägige Referendumsfrist läuft bis am 8. Oktober 2015.

Staatskanzlei
Information

Dokumentation: Bericht und Vorlage an den Kantonsrat


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