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Teilrevision des Gesetzes über den Finanzausgleich

Einleitung eines konsultativen Vernehmlassungsverfahrens

Schwyz, 12. August 2015

Teilrevision des Gesetzes über den Finanzausgleich

Einleitung eines konsultativen Vernehmlassungsverfahrens

 

(FD/i) Der Regierungsrat will mit der Teilrevision des Gesetzes über den Finanzausgleich eine befristete Regelung für die Umleitung von Mitteln aus dem horizontalen zum direkten Finanzausgleich ermöglichen. Diese Regelung soll für die Rechnungsjahre 2016–2018 zulässig sein.

Um den kantonalen Finanzhaushalt vorübergehend zu entlasten, beabsichtigt der Regierungsrat, die finanzstarken Gemeinden zu höheren Beiträgen in den innerkantonalen Finanzausgleich beizuziehen. Der Abschöpfungsbetrag aus dem horizontalen Finanzausgleich soll ab 2016 von bisher 21 Mio. Franken auf neu 39 Mio. Franken angehoben werden. Diese zusätzliche Abschöpfung von 18 Mio. Franken erlaubt es, einerseits den horizontalen Finanzausgleich mit 7 Mio. Franken zu verstärken und anderseits den kantonalen Finanzhaushalt im Bereich Normaufwandausgleich gegenüber 2015 um 11 Mio. Franken zu entlasten. Gleichzeitig werden die kantonalen Steuertarife für die Einkommens- und Vermögenssteuern von natürlichen Personen, für die Dividendenbesteuerung und für die Gewinnsteuern von juristischen Personen überprüft.

Die Vernehmlassung dauert bis am 31. August 2015.

Finanzdepartement
Information

Dokumentation: Vernehmlassungsbericht und Vernehmlassungsvorlage


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