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Regierung lehnt Beitritt zur Trägervereinbarung für die Hochschule Rapperswil (HSR) ab

Mehrkosten steht kein Nutzen für die Studierenden gegenüber

Schwyz, 6. Juli 2015

Regierung lehnt Beitritt zur Trägervereinbarung für die Hochschule Rapperswil (HSR) ab

Mehrkosten steht kein Nutzen für die Studierenden gegenüber

 

(Stk/i) Seit dem Austritt des Kantons Zürich aus der Trägerschaft der Hochschule für Technik Rapperswil (HSR) im Jahr 2008 ist für die Finanzierung eine befristete Übergangsregelung in Kraft. Nun liegt eine neue Rechtsgrundlage vor, die von Vertretern der Kantone St. Gallen, Schwyz und Glarus vorbereitet wurde und die Trägervereinbarung aus dem Jahr 2000 ablösen soll. Der Regierungsrat hat Bericht und Vorlage zur neuen Vereinbarung über die Hochschule Rapperswil zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Aufgrund der äusserst angespannten finanziellen Lage des Kantons Schwyz beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, der neuen Vereinbarung nicht beizutreten.

Die geltende Vereinbarung über die Hochschule Rapperswil wurde im Jahr 2000 unter den damaligen vier Trägerkantonen Zürich, St. Gallen, Schwyz und Glarus abgeschlossen. Als der Kanton Zürich seine Mitträgerschaft an der HSR auf Ende des Studienjahrs 2007/08 kündigte, übernahm der Kanton St. Gallen bis zum 30. September 2016 im Sinne einer Übergangsfinanzierung die durch den Austritt des Kantons Zürich verursachten Mehrkosten.

Vorsorgliche Kündigung
Die beiden Trägerkantone Schwyz und Glarus haben - wie im Projektverlauf vorgesehen - die bestehende Trägervereinbarung aus dem Jahr 2000 unter Einhaltung der zweijährigen Kündigungsfrist auf Ende September 2016 vorsorglich gekündigt. Andernfalls hätten sie nach Ablauf der befristeten Übergangsfinanzierung aufgrund der ursprünglichen Trägerschaftsvereinbarung wesentliche Mehrkosten tragen müssen.

Neues Trägerschafts- und Finanzierungsmodell
Vertreter der Trägerkantone St. Gallen, Schwyz und Glarus haben in langen Verhandlungen eine neue Trägervereinbarung erarbeitet. Beim künftigen Trägerschaftsmodell „Pauschalabgeltung durch die Mitträger FHV plus“ (FHV = Interkantonale Fachhochschulvereinbarung) übernimmt der Kanton St. Gallen die Führungsrolle, die Mitträgerkantone Schwyz und Glarus wirken im Hochschulrat mit und haben bei wichtigen Geschäften (z.B. Studienangebot) weiterhin Mitbestimmungsrecht und Entscheidkompetenzen.

Die Mitfinanzierung der Kantone Schwyz und Glarus ist auf die FHV-Beiträge der Studierenden aus ihrem Kanton und einen darauf ermittelten Zuschlag begrenzt. Der pauschale Zuschlagssatz beträgt 90 Prozent des FHV-Beitrags. Er deckt für die Studierenden aus dem eigenen Kanton die individuellen Restkosten in den Bereichen Ausbildung, Forschung und Infrastruktur. Der Kanton St. Gallen übernimmt die verbleibende allgemeine Trägerfinanzierung in Form eines mehrjährigen, verbindlichen Globalkredits und trägt neu allein die finanziellen und unternehmerischen Risiken. Neue Immobilien (inkl. das in Erstellung befindliche Forschungszentrum) werden durch den Kanton St. Gallen realisiert.

Mehrkosten
Der Beitrag, den die Mitträgerkantone zu leisten haben, ist direkt abhängig von der Anzahl der Studierenden. Bei rund 110 Schwyzer Studierenden an der HSR muss der Kanton Schwyz einen FHV-Beitrag von rund 1.9 Mio. Franken leisten (diese Kosten müsste der Kanton auch übernehmen, wenn die Studierenden an einer anderen Fachhochschule immatrikuliert wären). Hinzu kommt gemäss der neuen HSR-Vereinbarung als Mitträger ein Zuschlag von 90%, also rund 1.7 Mio. Franken. Insgesamt müsste der Kanton Schwyz rund 3.6 Mio. Franken zahlen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Kanton Schwyz bisher an zwei Fachhochschulregionen, nämlich bei der HSR und bei der Hochschule LuzernFachhochschule Zentralschweiz Mitträger ist. Damit nimmt er in der gesamten Schweiz eine Sonderstellung ein, gibt es doch nur noch einen einzigen anderen Kanton, nämlich den zweisprachigen Kanton Bern, welcher an zwei Regionen beteiligt ist.

Regierung beantragt Nicht-Beitritt; Entscheid liegt beim Kantonsrat
Aus staats-, bildungs- und wirtschaftspolitischen Gründen wäre ein Beitritt des Kantons Schwyz zu rechtfertigen, zumal die bisherige langjährige Zusammenarbeit bei der Trägerschaft der HSR mit den Kantonen St. Gallen und Glarus sehr gut funktionierte. Der Regierungsrat beantragt aber dem Kantonsrat aufgrund der äusserst angespannten finanziellen Lage des Kantons Schwyz, der neuen Vereinbarung nicht beizutreten. Dieser Entscheid wird dadurch erleichtert, dass der Nicht-Beitritt zu keinerlei Nachteilen für Schwyzer Studierende an der HSR führen wird. Bericht und Vorlage für das neue Trägerschaftsmodell der HSR werden nun dem Kantonsrat zur Beratung und Beschlussfassung zugeleitet. Der Kantonsrat wird voraussichtlich im Herbst 2015 definitiv über den Beitritt zur neuen Vereinbarung entscheiden.

In den Kantonen St. Gallen und Glarus haben die Regierungen den Beitritt zur neuen Trägervereinbarung gutgeheissen; sie legen die Vorlage dem Parlament zur Genehmigung vor.

Die HSR in Kürze
Die Hochschule für Technik Rapperswil (HSR) wurde 1972 als Interkantonales Technikum Rapperswil (ITR) eröffnet. Ihre heutige Trägerschaft besteht seit dem Austritt des Kantons Zürich im Jahr 2008 aus den Kantonen St. Gallen, Schwyz und Glarus. Die HSR ist in den Fachbereichen Technik/Informationstech­nologie sowie Bau- und Planungswesen tätig. Sie ist Teil der Fachhochschule Ostschweiz.

Die HSR unterrichtet rund 1500 Studierende in den Bachelor-Studiengängen «Bauingenieurwesen», «Elektrotechnik», «Erneuerbare Energien und Umwelttechnik», «Informatik», «Landschaftsarchitektur», «Maschinentechnik/Innovation», «Raumplanung» und «Wirtschaftsingenieurwesen» sowie im Master-Studiengang «Master of Science in Engineering MSE» mit sechs Vertiefungen.

In der anwendungsorientierten Forschung und Entwicklung sowie im Dienstleistungsbereich ist die HSR in führender Position tätig. In diesem Bereich hat sie im Jahr 2014 mit ihren 18 Instituten in enger Zusammenarbeit mit der Wirtschaft über 29 Mio. Franken Umsatz generiert.

Weitere Informationen sind im Internet verfügbar unter: www.hsr.ch

Staatskanzlei
Information

Dokumentation: Bericht und Vorlage an den Kantonsrat


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