Navigieren im Kanton Schwyz

Sitzverteilung für Kantonsratswahlen 2016 festgelegt

Regierungsrat setzt das neue Kantonsratswahlgesetz in Kraft

Schwyz, 25. Juni 2015

Sitzverteilung für Kantonsratswahlen 2016 festgelegt

Regierungsrat setzt das neue Kantonsratswahlgesetz in Kraft

 

(Stk/i) In der Volksabstimmung vom 8. März 2015 haben sich die Stimmberechtigten für die Wahl des Kantonsrates im Proporzverfahren ausgesprochen. Damit kann das vom Kantonsrat bereits verabschiedete Gesetz auf den 1. Juli 2015 in Kraft gesetzt werden. Der Regierungsrat hat zudem die Verteilung der Kantonsratssitze vorgenommen und Ausführungsbestimmungen erlassen.

Kantonsproporz mit Sitzgarantie in Kraft
In der Volksabstimmung vom 8. März 2015 haben die Stimmberechtigten die Majorzinitiative abgelehnt und den Gegenvorschlag des Kantonsrates angenommen. Damit gilt für die Gesamterneuerungswahl 2016 des Kantonsrates nach der Schwyzer Kantonsverfassung neu ein Proporzwahlverfahren, das alle abgegebenen Stimmen im ganzen Kanton berücksichtigt (Kantonsproporz). Jeder Gemeinde ist aber mindestens ein Sitz garantiert.  

Der Kantonsrat hatte das Kantonsratswahlgesetz, das die Proporzwahl nach dem System doppelter Pukelsheim regelt, bereits am 20. Dezember 2015 verabschiedet. Dagegen ist das Referendum nicht ergriffen worden. Es ist vom Regierungsrat auf den 1. Juli 2015 in Kraft gesetzt worden, damit die Vorbereitungen für die Gesamterneuerungswahl 2016 getroffen werden können.

Sitzverteilung auf die Gemeinden
Nach dem nun gültigen Kantonsratswahlgesetz werden die 100 Kantonsratssitze auf die Gemeinden in einem Verfahren verteilt, wie es für die Zuteilung der Nationalratssitze auf die Kantone angewandt wird. Jeder Gemeinde ist aber mindestens ein Sitz im Kantonsrat garantiert. Massgebend ist die ständige Wohnbevölkerung des Kantons bzw. jeder Gemeinde per Ende Dezember 2014. Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung seit der letzten Sitzverteilung (eidg. Volkszählung 2010) und wegen des neuen Verteilverfahrens ergeben sich Sitzverschiebungen. Die Gemeinden Rothenthurm und Unteriberg gewinnen einen Sitz auf Kosten der Gemeinde Schwyz und des Bezirks Einsiedeln. Rothenthurm und Unteriberg werden neu mit zwei Sitzen (bisher ein Sitz) im Kantonsrat vertreten sein. Dagegen erhalten Schwyz und Einsiedeln noch je neun Sitze (bisher zehn).

Ausführungsbestimmungen zu den Kantonsratswahlen
Zur Vorbereitung der Wahlen 2016 hat der Regierungsrat Detailbestimmungen hinsichtlich der Listengruppen, deren Bezeichnung und deren Nummerierung erlassen. Da beim Kantonsproporz die Stimmen gleicher politischer Gruppierungen (Parteien) über den ganzen Kanton zusammengezählt werden, ist es notwendig, dass die Gemeinde-Listen der gleichen Partei im ganzen Kanton die gleiche Bezeichnung aufweisen und die gleiche Listennummer erhalten.

Die detaillierten Anordnungen für die Durchführung der Kantonsratswahlen 2016 werden nach den Nationalratswahlen 2015 in einem Dekret durch den Regierungsrat erlassen.

Staatskanzlei
Information

Dokumentation: Berechnung der Sitzverteilung


Diese Seite drucken oder teilen:

  • Seite drucken