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Ungültige Stimmabgaben vermeiden

Zwei getrennte Abstimmungen am 14. Juni 2015

Schwyz, 28. Mai 2015

Ungültige Stimmabgaben vermeiden

Zwei getrennte Abstimmungen am 14. Juni 2015

 

(Stk/i) Am 14. Juni 2015 kommen vier eidgenössische Vorlagen zur Abstimmung; kantonale Vorlagen sind keine vorgesehen. Die römisch-katholischen Stimmberechtigten stimmen gleichzeitig über die neue Verfassung der Römisch-katholischen Kantonalkirche Schwyz ab. Teilweise sind auch noch Abstimmungen über kommunale Vorlagen angesetzt.

Getrennte Abstimmungen
Bei eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Abstimmungsvorlagen ist es zwingend, alle Stimmzettel in dasselbe Stimmkuvert zu stecken. Die Abstimmung über die Verfassung der Kantonalkirche wird dagegen getrennt durchgeführt. Diese Abstimmungsunterlagen werden den römisch-katholischen Stimmberechtigten in einem separaten Abstimmungskuvert zugestellt. Auch die Stimmabgabe zur Verfassung der Kantonalkirche muss separat im dafür vorgesehenen Kuvert erfolgen, um gültig abzustimmen.

Staatskanzlei
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