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Wesentliche Planungsfortschritte in Brunnen-Nord

Zweite öffentliche Auflage der Nutzungsplanung steht bevor

Schwyz, 9. April 2015

Wesentliche Planungsfortschritte in Brunnen-Nord

Zweite öffentliche Auflage der Nutzungsplanung steht bevor

 

(VD/i) Die Einspracheverhandlungen zum kantonalen Nutzungsplan Entwicklungsachse Urmiberg Teil Brunnen Nord (früheres Holcim-Areal) stehen vor dem Abschluss. Mit allen Einsprechern wurde in Anwesenheit der Gemeindevertreter von Brunnen konstruktive Gespräche geführt. Zudem konnte mit den einsprechenden Umweltorganisationen eine Vereinbarung zur Wiederherstellung und Durchgängigkeit des überregionalen Wildtierkorridors unterzeichnet werden.

Unter kantonaler Federführung und in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Ingenbohl wurde ein kantonaler Nutzungsplan zur Entwicklung der Urmibergachse für den Teil Brunnen Nord ausgearbeitet. Während der öffentlichen Auflage des kantonalen Nutzungsplans sind 12 Einsprachen eingegangen. Bei der Mehrheit der Einsprachen konnten einvernehmliche Lösungen gefunden werden, die zu geringfügigen Anpassungen des Planinhaltes führen. Mit einem betroffenen Grundeigentümer, der Land an die neue Strasse abtreten muss, steht eine Vereinbarung kurz bevor. Vorrangiges Ziel des Kantons und der Gemeinde Ingenbohl ist, dass keine Beschwerden erhoben werden.

Inhalt der Vereinbarung mit den Umweltorganisationen
Auch die Anliegen des Wildtierschutzes konnten in einer Vereinbarung berücksichtigt werden. Diese beinhaltet insbesondere, die Wildtierpassage im Bereich Stegstuden auf einer Breite von mindestens 90 m freizuhalten. Als Grundlage dafür dient ein eigens geschaffenes Sanierungs- und Umsetzungskonzept mit zahlreichen Massnahmen. Der Kanton und die Gemeinde Ingenbohl beginnen noch dieses Jahr mit der Detailplanung und Umsetzung der Massnahmen auf den Grundstücken der öffentlichen Hand. Zudem soll der Wildtierkorridor im Rahmen der kommenden Revision des kantonalen Richtplans behördenverbindlich festgelegt werden. Der Gemeinderat Ingenbohl hat sich verpflichtet, die Fortsetzung der Wildtierpassage in seine kommunalen Planungen aufzunehmen. Im Weiteren stellt der Kanton beim Bundesamt für Strassen (ASTRA) ein Gesuch, bei der Nationalstrasse N4 möglichst rasch ein Querungsbauwerk zu erstellen. Zur Finanzierung und Umsetzung wird auf Basis des Detailkonzepts ein Massnahmenpool geschaffen. Überdies haben sich die Vertragsparteien zur gegenseitigen Information über den Stand der Planung und die Umsetzung der Massnahmen verpflichtet.

Nächste Schritte
Noch diesen Monat werden die Einspracheentscheide versandt und die Verhandlungen mit dem betroffenen Grundeigentümer abgeschlossen. Die Rechtsmittelfrist gegen die Einspracheentscheide dauert 20 Tage. Sofern keine Beschwerde gegen die Entscheide erhoben wird, werden die Nutzungsplanänderungen, die sich aufgrund der Einspracheverhandlungen ergeben haben, voraussichtlich im Frühsommer dieses Jahres ein zweites Mal öffentlich aufgelegt.

Volkswirtschaftsdepartement
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