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Erweiterte Vernehmlassung für kantonales Archivgesetz

Regierungsrat gibt Einblick in geplante Umsetzung

Schwyz, 23. März 2015

Erweiterte Vernehmlassung für kantonales Archivgesetz

Regierungsrat gibt Einblick in geplante Umsetzung

 

(Stk/i) Bereits vor Jahresfrist wurde der Entwurf eines kantonalen Archivgesetzes in die Vernehmlassung gegeben und mehrheitlich positiv aufgenommen. Verschiedentlich wurde jedoch der Wunsch geäussert, nebst der eigentlichen Gesetzesvorlage auch die Vollzugsverordnung einsehen bzw. in geeigneter Weise daran mitarbeiten zu können. Der Regierungsrat kommt diesem Wunsch nun mit einer erweiterten Vernehmlassung nach, in welcher nebst der aufgrund der ersten Vernehmlassung überarbeiteten Vorlage auch in summarischer Weise die geplanten Ausführungsbestimmungen aufgelistet und erläutert werden.

Nebst dem ureigentlichen Zweck der Sicherstellung der dokumentarischen Überlieferung und der Wahrung der Rechtssicherheit sind Archive heute mit verschiedenen Herausforderungen und Fragestellungen konfrontiert, die sich erst im Laufe der vergangenen zwei Jahrzehnte akzentuiert haben. Die Archivierung digitaler Daten oder die Aufgaben des Archivwesens im Spannungsfeld zwischen Informationsrecht und Datenschutzrecht können beispielhaft erwähnt werden. Die aktuelle Archivverordnung regelt diese zentralen Aspekte nicht.

Überarbeiteter Gesetzesentwurf geht in erweiterte Vernehmlassung
Bereits vor Jahresfrist hat der Regierungsrat den Entwurf eines kantonalen Archivgesetzes in die Vernehmlassung gegeben. Die Resonanz bei Parteien, Gemeinden und Bezirken sowie übrigen Vernehmlassungspartnern war dabei mehrheitlich positiv. Im Verfahren wurde jedoch verschiedentlich Kritik laut, dass der (vornehmlich als Rahmengesetz gehaltene) Entwurf ohne Vollzugsbestimmungen eher schwierig zu verstehen sei.

Aus diesem Grund hat der Regierungsrat entschieden, die Vorlage nochmals einer zweiten, erweiterten Vernehmlassung zu unterziehen. Nebst der Tatsache, dass im erweiterten Bericht und Antrag die geplanten Ausführungsbestimmungen summarisch aufgelistet und erläutert werden, erhalten die Vernehmlassungspartner damit auch die Möglichkeit, die zwischenzeitlich aufgrund der Rückmeldungen erfolgten Änderungen und Anpassungen an der Vorlage einsehen und beurteilen zu können. Die erweiterte Vernehmlassung läuft bis zum 20. Juni 2015.

Staatskanzlei
Information

Dokumentation: VernehmlassungsberichtVernehmlassungsvorlage und Synopse


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