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Gesundheitsgesetz wird laufenden Entwicklungen im Gesundheitswesen angepasst

Bericht und Vorlage an den Kantonsrat

Schwyz, 9. Februar 2015

Gesundheitsgesetz wird laufenden Entwicklungen im Gesundheitswesen angepasst

Bericht und Vorlage an den Kantonsrat

 

(Stk/i) Der Regierungsrat hat Bericht und Vorlage zur Revision des Gesundheitsgesetzes zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Mit der Revision will er die gesetzliche Grundlage für den ärztlichen und zahnärztlichen Notfalldienst ergänzen und die Möglichkeit schaffen, dass die Gemeinden und in Ausnahmefällen der Kanton bei Bedarf Massnahmen zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung sowie der Pflege und Betreuung der zunehmenden Anzahl betagter Menschen treffen können.

Das Gesundheitsgesetz regelt das öffentliche Gesundheitswesen. Es ist seit dem 1. Januar 2004 in Kraft, wurde 2009 erstmals revidiert und hat sich bisher grundsätzlich bewährt. Ein Bundesgerichtsentscheid, geändertes Bundesrecht sowie die sich abzeichnenden Schwächen bei der ambulanten medizinischen Versorgung erfordern eine erneute Teilrevision.

Grundzüge der Vorlage
Mit der Revision soll eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, damit bei Ärztinnen und Ärzten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzten, welche sich nicht an einem Notfalldienst beteiligen, eine Ersatzabgabe erhoben werden kann. Damit wird einem Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahr 2011 Rechnung getragen. Damit auch künftig die Pflege und Betreuung der zunehmenden Anzahl betagter und hochbetagter Menschen sichergestellt werden kann, sollen sowohl die Gemeinden wie auch der Kanton ihre bisherige Unterstützung der ambulanten Versorgung bei Bedarf erweitern können. Dem Regierungsrat soll die Kompetenz zum Vollzug des Humanforschungsgesetzes, des Epidemiengesetzes und des Gesetzes über das elektronische Patientendossier sowie zur Regelung der Berg-, Höhlen- und Luftrettung erteilt werden. Heute müssen Fachpersonen im Gesundheitswesen aussergewöhnliche Todesfälle sowie Wahrnehmungen, welche auf ein Verbrechen oder Vergehen gegen Leib und Leben, die öffentliche Gesundheit oder die sexuelle Integrität schliessen lassen, melden. Künftig sollen auch Wahrnehmungen, welche auf eine erhöhte Gewaltbereitschaft gegenüber Drittpersonen hindeuten, der Polizei gemeldet werden müssen. Dadurch soll die häusliche Gewalt bekämpft werden. Die Verlängerung der Verjährungsfrist zur Strafverfolgung, die Schaffung gesetzlicher Grundlagen für Inspektionen von Betrieben, welche eine Heiltätigkeit anpreisen oder ausüben sowie für den Datenaustausch zur Bekämpfung des Missbrauchs von Betäubungsmitteln dienen der Aufsicht über das Gesundheitswesen.

Auswertung der Vernehmlassung
In der Zeit vom 28. August bis 1. Dezember 2014 konnten sich die politischen Parteien, Behörden, Gerichte, kantonale Anstalten, Bezirke und Gemeinden sowie Verbände und Interessenvertretungen aus dem Gesundheitswesen zum Vernehmlassungsentwurf für die Revision äussern. Insgesamt sind 50 Antworten eingegangen. Die grosse Mehrzahl der Vernehmlasser begrüsst die vom Regierungsrat vorgeschlagene Revision grundsätzlich. Unbestritten blieben die Erweiterung der Kompetenz zum Vollzug von drei zusätzlichen Bundesgesetzen sowie zur Regelung des Rettungswesens, die Verlängerung der Verjährungsfrist zur Strafverfolgung und die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur Bekämpfung des Betäubungsmittelmissbrauchs. Die Vernehmlassung wurde zum Anlass genommen, eine bessere Berücksichtigung der Komplementärmedizin, die Übernahme der Seerettung von den Gemeinden durch den Kanton sowie die Klärung, welche Aufgabe den Bezirken bei der Organisation des Notfalldienstes zukommt, zu fordern.

Berücksichtigung der Vernehmlassung
Der Regierungsrat hat aufgrund der Vernehmlassung neben einigen redaktionellen Anpassungen zwei inhaltliche Ergänzungen an der ursprünglichen Vorlage vorgenommen. Mit einer Ergänzung soll Fachpersonen der Komplementärmedizin unter bestimmten Voraussetzungen die Abgabe von Arzneimitteln erlaubt werden. Damit kann dem Anliegen nach einer besseren Berücksichtigung der Komplementär- und Alternativmedizin entsprochen werden. Auf den Einbezug der Bezirke in die ambulante Versorgung, wie dies die Mehrzahl der Gemeinden und einige weitere Vernehmlasser fordern, wird verzichtet. Hingegen sollen künftig die Bezirksärzte ergänzend zu ihren bisherigen Aufgaben für die Publikation der Notfalldienstnummern besorgt sein.

Kein Gehör fand die Forderung, die Seerettung dem Kanton zu übertragen. Dazu hält der Regierungsrat ein weiteres Mal fest, dass die Seerettung eine lokale bzw. regionale Aufgabe darstelle, und dass ein Seeanstoss für Gemeinden sowohl touristisch wie auch ökonomisch attraktiv sei. Zudem werde der Aufwand für den Seerettungsdienst als Normaufwand im Finanzausgleichsgesetz berücksichtigt.

Zeitplan
Es ist geplant, nach erfolgter parlamentarischer Beratung die Änderungen auf den 1. Januar 2016 in Kraft zu setzen.

Staatskanzlei
Information

Dokumentation: Bericht und Vorlage an den Kantonsrat


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