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Regierungsrat beantragt Beitritt zur Diplomanerkennungsvereinbarung

Abschlüsse in der Zuständigkeit der Kantone

Schwyz, 8. Januar 2015

Regierungsrat beantragt Beitritt zur Diplomanerkennungsvereinbarung

Abschlüsse in der Zuständigkeit der Kantone

 

(Stk/i) Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, den Beitritt zur Änderung der Interkantonalen Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen vom 24. Oktober 2013 bzw. 21. November 2013 zu genehmigen. Die Interkantonale Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen (Diplomanerkennungsvereinbarung) regelt die Anerkennung kantonaler und – in zweiter Priorität – ausländischer Abschlüsse für alle Ausbildungen und Berufe, deren Regelung in die Zuständigkeit der Kantone fällt.

Für die Gesundheitsberufe, die in der Regelungskompetenz der Kantone liegen, enthält die Vereinbarung auch die Grundlage für ein Register, das Auskunft über die Berufsabschlüsse und das Erlöschen, den Entzug oder die Änderung der Berufsausübungsbewilligung gibt. Die Bestimmungen zu diesem Register gelten seit 2008. In der Zwischenzeit hat der Bund gestützt auf das Medizinalberufegesetz vom 23. Juni 2006 für die von ihm regulierten universitären Medizinalberufe ein eigenes Register geschaffen, und Ähnliches plant er im Rahmen des Gesundheitsberufegesetzes für die Gesundheitsberufe auf Fachhochschulstufe.

Zudem statuiert das Bundesgesetz über die Meldepflicht und die Nachprüfung der Berufsqualifikationen von Dienstleistungserbringerinnen und -erbringern in reglementierten Berufen (BGMD) vom 14. Dezember 2012 unter anderem auch in Gesundheitsberufen Meldevorschriften für Dienstleistungserbringerinnen und Dienstleistungserbringer mit einem ausländischen Abschluss. Im Hinblick auf die Kohärenz ist das interkantonale Register der Gesundheitsfachpersonen an die Register des Bundes anzupassen, was insbesondere die Einführung eines Online-Abrufverfahrens einschliesst. Zudem soll das Register entsprechend den Anforderungen des BGMD erweitert werden. Mit diesen Änderungen verbunden sind notwendige Anpassungen der Gebührenregelung sowie der Meldepflichten der für die Prüfung von Gesuchen zuständigen Stellen.

Im Rahmen der beantragten Revision sollen die erforderlichen Rechtsgrundlagen für die vorgehend beschriebenen Anpassungen geschaffen werden. Die Diplomanerkennungsvereinbarung hat sich als wichtiges Instrument der interkantonalen Freizügigkeit im Bildungs- und Gesundheitsbereich bewährt. Die vorgesehenen Änderungen gewähren eine Anpassung der Vereinbarung an die aktuellen bundesrechtlichen Verhältnisse und sind auch im Interesse des Kantons Schwyz.

Staatskanzlei
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