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Totalrevision der kantonalen Jagd- und Wildschutzgesetzgebung

Regierungsrat leitet Vernehmlassungsverfahren ein

Schwyz, 19. Dezember 2014

Totalrevision der kantonalen Jagd- und Wildschutzgesetzgebung

Regierungsrat leitet Vernehmlassungsverfahren ein

 

(Stk/i) Die heute geltenden Regelungen der Jagd aus den Jahren 1972 und 1989 genügen den Anforderungen an den Umgang mit den Wildtieren nicht mehr. Im Zuge der Umsetzung der geänderten bundesrechtlichen Vorgaben entschloss sich der Regierungsrat die kantonale Gesetzgebung zur Jagd als Ganzes zu überprüfen und zu überarbeiten. Er hat das Umweltdepartement ermächtigt, das Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.

Nebst dem eigentlichen Zweck, der Umsetzung der bundesrechtlichen Vorgaben, geht es darum, die Grundlagen zu schaffen, die Jagd im Kanton zu vereinfachen und Unstimmigkeiten oder Unklarheiten zu beheben. Bewährtes wird beibehalten und Neues der Jagd bzw. den Wildtieren und der Jägerschaft Hilfreiches eingeführt.

Die Kompetenzen werden neu geregelt und den sachlichen Argumenten folgend teilweise neu bestimmt. Neu sollen Wildlebensräume definiert werden können, damit die Wildtiere Rückzugsmöglichkeiten erhalten und so vor der Störung durch Freizeitaktivitäten und Tourismus geschützt werden können. Wildtierkorridore von überregionaler und regionaler Bedeutung sollen raumplanerisch sichergestellt werden, damit der Austausch unter den Wildbeständen gewährleistet ist. Zum Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel vor streunenden Hunden und Katzen ist überdies die Möglichkeit der Ergreifung spezifischer Massnahmen vorgesehen.

Für die Erhebung der Grundlagen für die Jagdplanung, die Sicherstellung des Lebensraums von Wildtieren, aber auch für den Umgang mit Grossraubtieren (Luchs, Wolf oder Bär) ist ein Wildtiermanagement notwendig.

Da das JWG die Interessen einer Vielzahl von Akteuren betrifft, wurden bei der Ausarbeitung der Gesetzesvorlage die betroffenen Stellen (Schwyzer Patentjägerverband, Waldwirtschaft Schwyz, OAK, UAK, Schwyzer Bauernvereinigung, Schwyzer Umweltrat, Stiftung Lauerzersee und Tourismusorganisationen) im Rahmen von Workshops einbezogen. Der Regierungsrat hat nun die Einleitung des Vernehmlassungsverfahrens zum JWG beschlossen. Es dauert bis zum 10. April 2015.

Staatskanzlei
Information

Dokumentation: Vernehmlassungsbericht und Vernehmlassungsvorlage


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