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Ein leistungsfähiger Zubringer zum Vollanschluss Halten

 

Brunnen, 26. No

Ein leistungsfähiger Zubringer zum Vollanschluss Halten

 

(BD/i) Der Schwyzer Regierungsrat hat für den Autobahnzubringer Halten mit der Zustimmung der Gemeinde Freienbach ein Vorprojekt ausgelöst. Am 25. November 2014 informierten die Behörden die breite Öffentlichkeit über den Variantenentscheid.

Der Strassenverkehr in den Höfen beeinträchtigt die Wohn- und Lebensqualität. Kanton und Gemeinden setzen alles daran, die Situation zu verbessern. Die Lösung der Verkehrsprobleme hat eine hohe Priorität. 2008 wurden verschiedene Massnahmen zur Verkehrsoptimierung in den kantonalen Richtplan aufgenommen: unter anderem die Verlegung des Autobahnanschlusses Wollerau, die Umfahrung Pfäffikon und die Umgestaltung des Autobahnanschlusses Pfäffikon.

Ein wichtiger Bestandteil des Massnahmenpaketes war ausserdem der Ausbau des Autobahnanschlusses Halten vom Halb- zum Vollanschluss. Das Bundesamt für Strassen ASTRA hat Bereitschaft signalisiert, den Anschluss auszubauen – unter der Voraussetzung, dass der Kanton Schwyz einen leistungsfähigen Zubringer realisiert.

Direkt und indirekt Betroffene miteinbezogen

Den Behörden war es ein Anliegen, dass die Linienführung des Zubringers breit abgestützt ist. Deshalb wurde 2013 ein Mitwirkungsprozess initiiert. An drei Veranstaltungen wogen direkt und indirekt betroffene Einwohner die Vor- und Nachteile der verschiedenen Varianten gegeneinander ab. Zu den Teilnehmenden der Mitwirkung zählten Grundeigentümer, Stockwerkeigentümer, Pächter, Anwohner, Vereinsvertreter sowie Vertreter von Parteien, Verbänden und Interessengruppierungen.

Von den diskutierten Lösungen kristallisierten sich letztlich zwei mehrheitsfähige Varianten heraus: eine mit offener Linienführung und Anschluss an die Wilenstrasse und eine mit Tunnel und Anschluss an die Wolleraustrasse. In einer abschliessenden Verlautbarung hielten die Mitwirkungsteilnehmenden fest, dass die Tunnel-Variante weiterverfolgt werden soll und dass die flankierenden Massnahmen vor dem Bau rechtlich, technisch und finanziell sichergestellt werden sollen.

Der Vorsteher des Baudepartementes, Othmar Reichmuth, zeigte am Ende der Mitwirkung Verständnis für den Wunsch nach einem Tunnel. Er wies aber auch darauf hin, dass diese Variante nicht so ohne Weiteres realisiert werden kann.

 

Ein vertiefter Variantenvergleich als Grundlage

Dem Regierungsrat war es wichtig, den endgültigen Entscheid auf Basis einer soliden Grundlage zu fällen. Um die Vor- und Nachteile der beiden Varianten zu überprüfen, liess das kantonale Baudepartement als Zwischenschritt einen vertieften Variantenvergleich erarbeiten. Bestandteil der Aufgabe waren auch die Optimierungen an der Linienführung. Zudem liessen die beauftragten Planer die Rückmeldungen aus dem Mitwirkungsprozess in ihre Arbeit einfliessen.

Die Fachleute beurteilten die beiden Varianten mit einer in der Schweiz gängigen Bewertungsmethode für Infrastrukturprojekte (NISTRA). Dabei wurden die Bereiche Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft getrennt voneinander betrachtet und analysiert. Untersucht wurden unter anderem die wirtschaftlichen Aspekte, die Grundhaltung der Bevölkerung dem Projekt gegenüber und die Auswirkungen auf die Umwelt und das Landschaftsbild.

In ihrer Studie kommen die Experten zum Schluss, dass sich die beiden Varianten in der verkehrlichen Wirkung kaum unterscheiden. Die Tunnel-Variante schneidet im Bereich Umwelt etwas besser ab – jedoch nicht in einem Ausmass, welches die über vier Mal höheren Bau- und Unterhaltskosten rechtfertigt.

Die Variante mit offener Linienführung beeinträchtigt zwar das Landschaftsbild, jedoch hätte auch die Tunnel-Variante klare Nachteile für die Umwelt zur Folge. So wäre das bestehende Wohngebiet Roggenacher wegen der Topografie (Muldenlage) einer erhöhten Luft- und Lärmbelastung ausgesetzt. Der Tunnel könnte mit Fahrrädern nicht benutzt werden, und das geplante Siedlungsentwicklungsgebiet Sumelen würde durch die Tunnelzufahrt durchschnitten.

Die gleiche Variante favorisiert

Der Schwyzer Regierungsrat und der Gemeinderat Freienbach haben das Ergebnis der Fachleute diskutiert. Übereinstimmend wurde die Variante mit der offenen Linienführung favorisiert. Ausschlaggebend waren das gute Kosten-/Nutzenverhältnis und der Umstand, dass die Tunnel-Lösung aufgrund der angespannten Finanzlage der Gemeinde Freienbach kaum eine Mehrheit finden würde.

Für die Variante mit offener Linienführung betragen die Baukosten gemäss Schätzung 30 Mio. Franken, bei einer Kostengenauigkeit von +/– 30 Prozent. Eine Lösung mit Tunnel hätte Kosten in der Höhe von 133 Mio. Franken +/– 30 Prozent zur Folge. Der Kostenteiler zwischen dem Kanton und der Gemeinde Freienbach wird in den kommenden Monaten ermittelt. Über die entsprechenden Kredite entscheiden die Stimmbürger der Gemeinde Freienbach und der Schwyzer Kantonsrat.

Anfang November 2014 wurde das Vorprojekt in Auftrag gegeben. Das Ziel ist eine Strasse, die sich der Topografie anpasst und das Landschaftsbild so wenig wie möglich beeinträchtigt. Bestandteil des Projekts ist der Ausbau der Wilen-/Wolleraustrasse von der Gemeinde- zur Kantonsstrasse. Neben der Verbreiterung der Fahrbahn sind Massnahmen für den Veloverkehr sowie der Bau eines Trottoirs vorgesehen. Damit wird auch dem Langsamverkehr Rechnung getragen. Der zusätzliche Raumbedarf wird im Vorprojekt ermittelt. Die betroffenen Grundeigentümer werden frühzeitig in die Planung miteinbezogen.

Ergänzende flankierende Massnahmen

Gleichzeitig mit dem Bau des Zubringers sollen auf der Leutschen- und der Schindellegistrasse flankierende Massnahmen umgesetzt werden. Auf der Leutschenstrasse gilt es eine Mehrbelastung zu verhindern. Die flankierenden Massnahmen auf der Schindellegistrasse sollen eine Umverteilung des Verkehrs auf den neuen Zubringer erwirken. Die Massnahmen werden im Vorprojekt festgelegt. Steuerungsmöglichkeiten sind beispielsweise: Temporeduktion (z.B. Tempo-30-Zone), Verkehrseinschränkungen für den Schwerverkehr, Fahrbahnverengungen, Sackgasse oder Einbahnregime.

Am 24. November 2014 wurden die direkt betroffenen Anwohner sowie die Teilnehmenden der Mitwirkung Halten über den Variantenentscheid informiert. Am 25. November 2014 fand zudem eine öffentliche Orientierungsversammlung statt.

Baudepartement


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