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Übergeordnete Gesamtleitung bei gemeinsamen Grosseinsätzen der Blaulichtorganisationen

Regierungsrat erlässt neue Verordnung

Schwyz, 23. Oktober 2014

Übergeordnete Gesamtleitung bei gemeinsamen Grosseinsätzen der Blaulichtorganisationen

Regierungsrat erlässt neue Verordnung

 

(Stk/i) Grosse Schadenereignisse wie Verkehrsunfälle mit einer Vielzahl von Verletzten, Grossbrände, Unfälle mit Explosionsgefahr oder Lawinenniedergänge mit zahlreichen Verschütteten stellen die Einsatzkräfte von Feuerwehr, Polizei und Sanität vor besondere Herausforderungen. Sie sind bei der Bewältigung in hohem Masse aufeinander angewiesen. Dies bedingt eine klare Führungsstruktur und Schadenplatzorganisation.

Organisationsübergreifende Zusammenarbeit unter polizeilicher Gesamteinsatzleitung
Probleme bei der gemeinsamen Bewältigung von grösseren Gefahren- und Schadenlagen – sogenannte besondere Lagen – treten vor allem dadurch auf, dass die Schnittstellen der spezialgesetzlich geregelten Aufgabenbereiche und Kompetenzen der einzelnen Blaulichtorganisationen nicht klar definiert sind und die Einsatzformationen nebeneinander her statt zusammenarbeiten. Missverständnisse, Kompetenzüberschreitungen, Doppelspurigkeiten oder widersprüchliche Massnahmen können die Folge sein. Der daraus resultierende Zeitverlust kann die Gefahrenlage erhöhen und die Sicherheit und das Leben von Menschen beeinträchtigen.

Der Regierungsrat hat deshalb eine neue Verordnung über die Gesamteinsatzleitung bei gemeinsamen Einsätzen der Blaulichtorganisationen erlassen, die am 1. November 2014 in Kraft treten wird. Die neue Regelung gilt für die Polizei, die Feuerwehren, die Organisationen des sanitätsdienstlichen Rettungswesens sowie fallweise bei der Unterstützung durch beigezogene Spezialisten und ausserkantonale Organe. Die Gesamtführung und Koordination des Einsatzes wird durch einen Polizeioffizier wahrgenommen, der als Gesamteinsatzleiter eingesetzt wird. Ihm steht ein Führungsstab aus je einem Bereichsleiter der Feuerwehr, der Polizei und des sanitätsdienstlichen Rettungsdienstes zur Seite. Die Bereichsleiter setzen die Führungsentscheide über den Einsatzleiter ihrer Blaulichtorganisation um. Durch die klare Führungs- und Schadenplatzorganisation und den strukturierten und koordinierten Einsatzablauf kann ein schweres Schadenereignis effektiver bewältigt und in seinen Auswirkungen eingedämmt werden.

Breite Unterstützung im Mitwirkungsverfahren
Die Einführung einer organisationsübergreifenden Führungsstruktur bei besonderen Lagen fand bei den Gemeinden und Bezirken und den Blaulichtorganisationen durchwegs Zustimmung. Es wurde ausdrücklich begrüsst, dass damit eine Regelungslücke bei der gemeinsamen Bewältigung von schwerwiegenden und komplexen Schadenereignissen, die über das alltägliche Mass hinausgehen, aber noch kein Katastrophenausmass im Sinne des Bevölkerungsschutzes erreichen, geschlossen werden kann. Das Anliegen, die kommunalen und regionalen Führungsstäbe als verlängerten Arm der politischen Verantwortung in die Führungsorganisation und Schadenbewältigung einzubinden, wurde durch die Verankerung einer Informationspflicht und den ereignis- und situationsbezogenen Einbezug der ortskundigen Führungsstäbe und der politischen Entscheidträger bei der Ergreifung von Massnahmen im Bereich und ausserhalb des Schadenplatzes berücksichtigt.

Staatskanzlei
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