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Betrieb und Reinigung von Cheminées

Verminderung von Rauchentstehung

Schwyz, 23. Oktober 2014

Betrieb und Reinigung von Cheminées

Verminderung von Rauchentstehung

 

(AfU/i) Bei nasskaltem Wetter das Cheminée anfeuern, trägt wesentlich zum allgemeinen Wohlbefinden bei. Doch was muss dabei beachtet werden und welche Vorschriften gibt es beim Unterhalt der kleinen Holzfeuerungen?

Der diesjährige Sommer verleitete wohl manchen dazu, die Würste statt draussen auf dem Grill, im Cheminée der Wohnung zu braten. Dass die dabei entstandenen Rauchschwaden nicht nur auf das verbrennende Fett des Grillgutes sondern auch auf die Art und Weise des Anfeuerns zurückzuführen waren, ist manchem nicht bekannt.

Korrektes Anfeuern
Generell ist zum Anfeuern nur trockenes und naturbelassenes Holz erlaubt. Abfälle, wie z.B. Altpapier, Verpackungsmaterial oder behandeltes Holz, sind einerseits zum Anfeuern nicht geeignet und andererseits wegen der Produktion von giftiger Abluft verboten.

Zur Verminderung der Rauchentstehung ist die korrekte Anfeuerungsmethode wichtig. Allgemein gilt, dass die grossen Scheiter auf der Seite der Zuluft und die Anzündhilfe auf der Seite der Abluft liegen. Somit durchströmt die Luft das Feuer vollständig und führt genügend Sauerstoff zur Verbrennung der Scheiter heran.

Der weit verbreitete untere Abbrand, bei dem die Scheiter auf einem Papierknäuel aufgestapelt werden (Tipi-Zelt), ist wegen der oft starken Rauchentwicklung nicht zu empfehlen. Viel besser ist der obere Abbrand (Jenga-Turm). Hierbei brennen die Scheiter wie bei einer Kerze von oben nach unten ab. Beim Jenga-Turm Abbrand werden die entstehenden Gase durch die oben gelegene Flamme beinahe vollständig verbrannt, so dass kaum Rauch entsteht.

Reinigung der Feuerungsanlage
Cheminées zählen zu den kleinen Holzfeuerungen, welche in der Regel nur während wenigen Stunden im Jahr betrieben werden. Jeder Betreiber einer Feuerung ist - ungeachtet der Betriebsdauer - zu regelmässigen Reinigungen verpflichtet. Bei Cheminées erfolgt die Reinigung in Absprache mit dem Kaminfeger, der die Anlage alle drei bis fünf Jahre kontrolliert.

Im Falle einer regen Nutzung des Gartenkamins empfiehlt sich auch hier eine gelegentliche Reinigung der Innenwände, um Ihr Grillgut möglichst von Schadstoffen frei zu halten.

Umweltdepartement
Information

Jenga-Turm-Feuer (oberer Abbrand)


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