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Trägerschaft und Aufgabenzuweisung auf regionaler Ebene

Der Regierungsrat strebt Verbesserungen bei der regionalen Aufgabenerfüllung im Rahmen anstehender Revisionsvorhaben an

Schwyz, 2. Juni 2014

Trägerschaft und Aufgabenzuweisung auf regionaler Ebene

Der Regierungsrat strebt Verbesserungen bei der regionalen Aufgabenerfüllung im Rahmen anstehender Revisionsvorhaben an

 

(Stk/i) Der Regierungsrat hat von den Ergebnissen der Konsultation zu Trägerschaft und Aufgabenzuweisung auf regionaler Ebene im Kanton Kenntnis genommen. Er verzichtet derzeit auf ein umfassendes Revisionsvorhaben.

Die vom Bezirksrat Schwyz in Auftrag gegebene Studie „Bezirke als regionale Aufgabenträger“ des Instituts für Betriebs- und Regionalökonomie der Fachhochschule Zentralschweiz wurde der Öffentlichkeit im Oktober 2012 vorgestellt. Der Regierungsrat hat diese Studie zur Kenntnis genommen und eine Konsultation zu einer Gebietsreform durchgeführt. An der Umfrage des Sicherheitsdepartementes zur Trägerschaft für Aufgaben in den Regionen des Kantons haben sich sechs Bezirks- und 23 Gemeinderäte sowie insgesamt fünf Kantonalparteien und vier Bezirks- und Gemeindeparteien beteiligt. Von Bürgerinnen und Bürgern sind 32 Stellungnahmen eingegangen.

Anerkennung eines Handlungsbedarfs, aber keine breite Unterstützung für Lösungen
Für eine Mehrheit der an der Umfrage Teilnehmenden sind die Bezirke nach wie vor geeignete Träger regionaler Aufgaben. Mit der heutigen Gebietseinteilung sieht allerdings nur eine Minderheit (4 von 6 Bezirksräten, die Hälfte der Gemeinderäte und eine politische Partei) die Bezirke in der Lage, regionale Aufgaben zweckmässig und wirkungsvoll zu erfüllen. Die geäusserten Vorstellungen darüber, wie die Bezirke künftig gegliedert werden könnten, gehen beträchtlich auseinander. Einem Vorschlag mit einem neuen Bezirk Schwyz (Grossteil des Bezirkes Schwyz, Bezirk Gersau und Bezirk Küssnacht), einem Bezirk Einsiedeln/Höfe (mitumfassend die Gemeinden Unteriberg, Oberiberg, Alpthal und Rothenthurm) und einem Bezirk March konnten sich ein Bezirksrat, rund ein Fünftel der Gemeinderäte und zwei politische Kantonalparteien anschliessen.

Einzelverbesserungen für die regionale Aufgabenerfüllung
Die Stimmbürger haben 2006 eine umfassende Reform der Gliederung des Kantons abgelehnt. Für grundlegende Veränderungen im Bestand, in der Gliederung und in der Aufgaben- und Mittelausstattung der kommunalen Gebietskörperschaften erkennt der Regierungsrat auch derzeit keine tragfähige Basis. Nicht reif ist die Zeit für den Regierungsrat etwa für eine umfassende Neugliederung der Bezirke oder ein Verschmelzen von Bezirks- und Gemeindeebenen oder die Aufhebung der Bezirke. Unzulänglichkeiten und Leistungsschwächen will der Regierungsrat mit gezielten Einzelmassnahmen begegnen. Auch soll der Versuch unternommen werden, Vorzüge einer regionalen Aufgabenerfüllung noch vermehrt und mit massgeschneiderten Lösungen zu nutzen, wofür die Regelungen betreffend die körperschaftsübergreifende Zusammenarbeit von Bezirken und Gemeinden zu überprüfen und die Voraussetzungen für ein Zusammenwirken zu verbessern sind. Anpassungen können auch im Zusammenhang mit ohnehin anstehenden Projekten vorgenommen werden, wobei eine Revision des Gemeindeorganisationsgesetzes ins Gesetzgebungsprogramm 2015-2016 aufzunehmen ist. Im Weiteren soll im Sinne einer Daueraufgabe bei anstehenden Projekten bei der Aufgabenzuteilung jeweils auch eine regionale Trägerschaft geprüft werden.

Staatskanzlei
Information

Dokumentation: Bericht und Auswertung


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