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Keine nachweisbaren Schäden an Nutztieren durch Grossraubwild

Ein Rückblick auf die Alpsaison im Kanton Schwyz

Schwyz, 3. November 2016

Keine nachweisbaren Schäden an Nutztieren durch Grossraubwild

Ein Rückblick auf die Alpsaison im Kanton Schwyz

 

(ANJF/i) Nach dem Ende der Alpsaison lässt sich ein Fazit über die ersten Erfahrungen mit Grossraubwild im Zusammenhang mit dem Sömmerungsbetrieb im Kanton Schwyz ziehen. Nebst dem Bär, der im Frühjahr noch vor dem Auftrieb dem Kanton einen Kurz-Besuch abstattete, gab es im Verlauf des Jahres mehrere Hinweise auf die Präsenz von Wolf und Luchs. Kein Abgang von Nutztieren konnte direkt mit der Präsenz von Grossraubwild in Verbindung gebracht werden.

Keine Schäden an Nutztieren
Abgänge, die den Verdacht auf die Präsenz von Grossraubwild weckten, wurden durch die Wildhut in Zusammenarbeit mit den Besitzern intensiv abgeklärt. Die Untersuchungen liessen keinen Schluss auf den direkten Einfluss von Grossraubwild zu. Auch die durchgeführten DNA-Analysen konnten keinem Grossraubwild zugeordnet werden.

Monitoring intensiviert
Bereits im Frühjahr wurde, im Zusammenhang mit dem Besuch eines Braunbären, das Fotofallenmonitoring intensiviert. Nach einigen Hinweisen auf einen Wolf im Spätsommer wurde im entsprechenden Gebiet, in Zusammenarbeit mit dem Bund und den zuständigen Fachstellen, das Monitoring ebenfalls intensiviert. Dies geschah im Kanton Schwyz wie auch kantonsübergreifend in den Kantonen Glarus und Uri. Ziel dieses Monitorings ist es, mehr über das Verhalten und die Präsenz von Grossraubwild zu erfahren. Zudem erlaubt diese Methode, viele Informationen mit relativ wenig Aufwand zu bekommen.

SMS-Service
Der SMS-Service, der vom Amt für Natur, Jagd und Fischerei (ANJF) zusammen mit dem Amt für Landwirtschaft (AfL) als Warnung vor Grossraubwild eingerichtet wurde, funktionierte technisch einwandfrei. Problematisch war aber teilweise der Zeitpunkt der Sichtungsmeldungen. Der SMS-Dienst ist letztlich nur so gut, wie die Qualität und der Zeitpunkt der Meldung. Wichtig ist es deshalb, dass eine Sichtung unmittelbar den Wildhütern mitgeteilt wird, damit die Meldung umgehend verifiziert und kommuniziert werden kann. Das AfL wird mit einem Informationsschreiben im Jahr 2017 die Betroffenen nochmals für das richtige Verhalten sensibilisieren.

Weitere Massnahmen
Das ANJF hat für dringende Fälle ein Fotofallen- und ein DNA-Probeerhebungs-Set beschafft, um im Bedarfsfall noch schneller reagieren zu können. Zusätzlich können von der Herdenschutzstelle des AfL Zaun-Sets für eine Koppel bezogen werden. Auch Herdenschutzhunde als „rasche Eingreiftruppe“ können über die Herdenschutzstelle bzw. AGRIDEA aufgeboten werden.

Prävention
Um präventiv für die Tierhalter aktiv bleiben und handeln zu können, ist das ANJF darauf angewiesen, Meldungen über die Präsenz von Grossraubwild rasch, möglichst genau lokalisiert (Koordinaten/Ortsbe­zeichnungen) und möglichst gut dokumentiert (Foto-Schnappschuss) zu erhalten. Diese Informationen sind für die Vermeidung von möglichen Schäden von zentraler Bedeutung.

Umweltdepartement
Information


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