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Teilrevision des Ruhetagsgesetzes

Bericht und Vorlage an den Kantonsrat

Schwyz, 3. November 2016

Teilrevision des Ruhetagsgesetzes

Bericht und Vorlage an den Kantonsrat

 

(Stk/i) Der Regierungsrat hat Bericht und Vorlage zur Teilrevision des Ruhetagsgesetzes zuhanden des Kantonsrats verabschiedet. Einzige Änderung ist die Aufhebung des Verbots für den Betrieb von Spielbanken an den sechs hohen Feiertagen.

Am 21. Oktober 2015 reichten verschiedene Kantonsräte die Motion „Abschaffung der Feiertagsregelung mit Zwangsschliessungen für Spielbanken an sechs hohen Feiertagen“ ein. Der Regierungsrat beantragte dem Kantonsrat, die Motion erheblich zu erklären. An der ausserordentlichen Sitzung des Kantonsrates vom 16. März 2016 wurde die Motion mit 65 zu 29 Stimmen erheblich erklärt.

Die Rahmenbedingungen für die Casino Zürichsee AG, der einzigen konzessionierten Spielbank im Kanton Schwyz, haben sich seit der Totalrevision des RTG im Jahre 2001 entscheidend verändert. Die zunehmende inländische Konkurrenz sowie die ausländischen Online-Angebote machen der Casino Zürichsee AG zunehmend zu schaffen. Am Betrieb des Casinos hängen zahlreiche Arbeitsplätze, welche es zu schützen gilt.

Zudem erfolgt der Spielbankenbetrieb ausschliesslich in geschlossenen Räumen. Die Casino Zürichsee AG ist im Seedamm Plaza Komplex integriert, der für Hotel- und Restaurantgäste für diverse Veranstaltungen das ganze Jahr über geöffnet ist. Die Feiertagsruhe wird durch den Spielbankenbetrieb keineswegs mehr tangiert als durch Indoor-Veranstaltungen im gleichen Gebäudekomplex. Die heutige Regelung ist demgemäss mit dem verfassungsmässigen Gebot der Rechtsgleichheit kaum zu vereinbaren, da es für diese Differenzierung keine sachliche Begründung gibt.

Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens gingen insgesamt 11 Stellungnahmen ein. Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer befürwortet die Vorlage. Nach Auswertung des Vernehmlassungsverfahrens spricht sich der Regierungsrat weiterhin für eine Aufhebung des Verbots für den Betrieb von Spielbanken an den sechs hohen Feiertagen aus. Das kompetitive Marktumfeld der Casino Zürichsee AG, die sachlich nicht begründbare Ungleichbehandlung des Casinos zu anderen Indoor-Veranstaltungen, die durch die Aufhebung des Verbots resultierenden Mehreinnahmen für den Kanton Schwyz sowie die geänderten Wertvorstellungen und Lebensgewohnheiten eines Teils der Bevölkerung haben den Regierungsrat dazu bewogen, an der Aufhebung des Verbotes festzuhalten und dem Kantonsrat zu beantragen, die Vorlage anzunehmen.

Staatskanzlei
Information

Dokumentation: Bericht und Vorlage an den Kantonsrat


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