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Keine Anklage wegen Abschuss eines Goldschakals

Einstellung des Verfahrens gegen den Wildhüter

Schwyz, 20. Oktober 2016

Keine Anklage wegen Abschuss eines Goldschakals

Einstellung des Verfahrens gegen den Wildhüter

 

(UD/i) Am 23. März 2016 erlöste ein Wildhüter im Raum Einsiedeln einen vollkommen abgemagerten und apathischen Goldschakal. Er und damit auch das Amt für Natur, Jagd und Fischerei wurden daraufhin vom Verein „Wild beim Wild“ wegen Widerhandlung gegen das Tierschutz- und Jagdgesetz angezeigt. Die Strafsache wurde mit der Einstellungsverfügung vom 26. August 2016 eingestellt und das Verfahren nicht weitergezogen. Der Wildhüter wurde damit in allen Punkten freigesprochen.

Ein Wildhüter aus dem Kanton Schwyz wurde am 23. März 2016 aufgeboten, um einen vollkommen abgemagerten, geschwächten und apathischen „Fuchs“ zu erlösen. Der Wildhüter stellte vor Ort fest, dass es sich beim Tier um einen Goldschakal handelte und erlöste das Tier. Er meldete dies der Jagdverwaltung, da es sich um ein geschütztes Tier handelte. Weil es sich um den ersten Goldschakal im Kanton Schwyz handelte, wurde die Öffentlichkeit mit einer Medienmitteilung darüber informiert. Sowohl der Wildhüter als auch die Jagdverwaltung stellten sich auf den Standpunkt, dass es sich dabei um einen Hegeabschuss handelte, um das Tier von seinem Leid zu erlösen. Anders beurteilte dies der Verein „Wild beim Wild“, der eine Widerhandlung gegen das Tierschutz- und Jagdgesetz unterstellte und Anzeige erstattete.

Abklärungen stützten Hegeabschuss
Der Goldschakal wurde zur genaueren Abklärung an das Institut für Wildtierpathologie der Universität Bern geschickt. Die Abklärungen ergaben, dass das Tier keine Fettreserven mehr hatte sowie stark veränderte Nieren und ein insuffizientes Herz aufwies. Die Veränderungen liessen darauf schliessen, dass der Goldschakal auch ohne das Einwirken der Wildhut in der freien Wildbahn keine Überlebenschancen gehabt hätte.

Einstellung des Strafverfahrens
Mit der Einstellungsverfügung, welche am 26. August 2016 erging, und dem Verzicht auf einen Weiterzug an eine höhere Instanz ist das Verfahren nun eingestellt. Die Anklagepunkte gegen den Wildhüter wurden in allen Punkten fallen gelassen. Der Wildhüter hat damit sowohl aus jagdlicher als auch aus rechtlicher Sicht richtig gehandelt.

Umweltdepartement
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