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Aufwandreduktion durch Aufgabenverzichte, Leistungsreduktionen und Lastenverschiebungen

Einleitung des Vernehmlassungsverfahrens

Schwyz, 3. Oktober 2016

Aufwandreduktion durch Aufgabenverzichte, Leistungsreduktionen und Lastenverschiebungen

Einleitung des Vernehmlassungsverfahrens

 

(FD/i) Im Rahmen des Entlastungsprogramms 2014–2017 hat der Regierungsrat dem Kantonsrat ein Massnahmenpaket zur Entlastung der Kantonsfinanzen vorgelegt. Der Regierungsrat wurde in der Folge beauftragt, die entsprechenden Gesetzesvorlagen auszuarbeiten. Diese Vorlagen werden nun zur Vernehmlassung unterbreitet.

Von den zuständigen Departementen wurden für die Massnahmen Berichte und Vorlagen ausgearbeitet. Der Regierungsrat hat auf dieser Grundlage das Finanzdepartement ermächtigt, die Berichte und Vorlagen in die Vernehmlassung zu geben. Neben den Bezirken, Gemeinden und politischen Parteien werden weitere mögliche betroffene und interessierte Gruppen zur Stellungnahme eingeladen.

Die Vorlagen zielen insgesamt darauf ab, den Kantonshaushalt durch verschiedene Massnahmen zu entlasten. Zum einen wird auf Aufgaben verzichtet oder es werden gewisse öffentliche Leistungen reduziert. Zum anderen findet eine Verschiebung der Finanzierungslast statt. Insgesamt strebt der Regierungsrat mit der Umsetzung der Massnahmen eine Entlastung des Staatshaushalts von rund 20 Mio. Franken an.

Die Vernehmlassungsteilnehmer erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme bis am 13. Januar 2017.

Finanzdepartement
Information

Die detaillierten Vernehmlassungsunterlagen


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