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Drohende Naturgefahren in der Dornirunse, Gemeinde Morschach

Beantwortung der Kleinen Anfage KA 20/13

Schwyz, 30. September 2013

Drohende Naturgefahren in der Dornirunse, Gemeinde Morschach

Beantwortung der Kleinen Anfage KA 20/13

 

1. Wortlaut der Kleinen Anfrage

Kantonsrätin Ida Immoos, Morschach, hat am 3. September 2013 folgende Kleine Anfrage eingereicht:

In der Dornirunse nördlich von Sisikon gingen bekanntlich im Herbst 2008 sowie mehrmals im Sommer 2009 Hochwasser, Murgänge und Steinschläge nieder. Die Strasse ins Riemenstaldnertal und in den südlichen Teil des Gemeindegebiets von Morschach war jeweils für mehrere Tage unterbrochen. Die nationalen Verkehrsträger bei Sisikon (A4 Axenstrasse und SBB-Gotthardlinie) mussten ebenfalls mehrmals gesperrt werden.

Gemäss den Betroffenen bezeichnete der Umweltdirektor die Gefahrensituation in der Dornirunse damals als von höchster Priorität. Seither sind vier Jahre vergangen, ohne dass vor Ort bauliche Massnahmen realisiert worden wären. Nach wie vor besteht lediglich der provisorische Geschiebesammler an der Riemenstaldnerstrasse, welcher nach Abschluss der Räumungsarbeiten im Herbst 2009 erstellt wurde. Dieser ist wesentlich kleiner als der im 2009 zerstörte Sammler. Es ist offensichtlich, dass dieses provisorische Schutzbauwerk der Gefahrensituation in keiner Weise gerecht zu werden vermag. Der Sammler musste bereits mehrmals durch die örtliche Wuhrkorporation geräumt werden.

Vor diesem Hintergrund stelle ich die nachstehenden Fragen.

1.        Wie weit ist die Planung gediehen?

2.        Wann ist mit der Realisierung der im Jahr 2009 mit höchster Priorität“ in Aussicht gestellten Schutzmassnahmen zu rechnen?

3.        Wie hoch sind die per dato aufgelaufenen Planungskosten?

4.        Wie steht es mit der Finanzierung des Projekts, namentlich mit der Beteiligung des ASTRA und der SBB als Betreiber der nationalen Verkehrsachsen?

5.        Wer trägt die Verantwortung, falls zwischenzeitlich durch weitere Naturereignisse Menschen oder Sachwerte zu Schaden kommen?

6.        Erachtet es der Regierungsrat als tragbar, die lokale Wuhrkorporation Dornirunse über Jahre hinweg mit den Räumungskosten des provisorischen Geschiebesammlers zu belasten?

7.        Gibt es im Kanton Schwyz kein Planungsbüro, das imstande ist, die Planungsarbeit zu leisten?

Ich danke dem Regierungsrat im Voraus für die Beantwortung der Fragen.“

2. Antwort des Umweltdepartements

2.1         Vorbemerkungen

Die steilen Abhänge im Einzugsgebiet der Dornirunse sind immer wieder Ursprung von verschiedenen Naturgefahren. Im Laufe der Jahrhunderte bauten sich so mehrere Meter mächtige Schuttfächer auf. Diese bildeten und bilden denn auch immer wieder die Ausgangslage für Murgangereignisse. Bei grösseren Regenmengen werden die Geschiebemassen durch das Wasser mobilisiert.

Um der fortschreitenden Tiefenerosion entgegen zu wirken, wurde die Dornirunse in den Jahren 1954 bis 1957 vom Vierwaldstättersee hinauf bis zum heutigen Weg der Schweiz mit einer Schale aus in Beton verlegten Steinen verbaut. Für diese Bauarbeiten zeichnete die eigens dafür gegründete Wuhrkorporation Dornirunse verantwortlich.

Nach den letzten drei Murgängen (November 2008, Juni und August 2009) ist das Einzugsgebiet der Dornirunse einigermassen „entleert“. Eine unmittelbare grössere Gefährdung besteht nicht mehr. Im Laufe der Jahre werden sich in der Runse wieder grössere Schuttmengen aufbauen. Spontan auftretende Felsstürze können zudem die zahlreich vorhandenen Schuttkegel mobilisieren. Aufgrund dieser Gefahrenbeurteilungen ist der Neubau eines Geschiebesammlers mit einem Fassungsvolumen von gegen 5000 m3 oberhalb der Riemenstaldnerstrasse von erheblicher Bedeutung.

2.1           Beantwortung der Fragen

1. Wie weit ist die Planung gediehen?

Die Planung für Schutzmassnahmen an der Dornirunse ist weit fortgeschritten. Formell besteht eine Vorstudie nach geltendem Waldgesetz. Materiell ist sie umfassend und detailliert. Die Vorstudie zeigt mögliche Varianten auf und bewertet diese hinsichtlich ihrer Kosteneffizienz. Die verschiedenen Varianten wurden unter Beteiligung der Betroffenen diskutiert und man einigte sich auf die Variante „B2“. Diese besteht aus einem Geschiebesammler mit einem Fassungsvolumen von gegen 5000 m3 oberhalb der Riemenstaldnerstrasse, Geländemodellierungen für den Überlastfall sowie einer Überleitung in den Geschiebesammler am Dornibach (Schachlitobel). Die Gesamtkosten sind mit 6.01 Mio. Franken veranschlagt.

Die Vorstudie wurde im Frühling 2011 beim Bundesamt für Umwelt (BAFU, Abteilung Gefahrenprävention) eingereicht. In seiner Stellungnahme vom Sommer 2011 erklärt sich das BAFU im Grundsatz mit der Vorstudie und der Variante „B2“ einverstanden. Nach Meinung des BAFU sollte das Bauprojekt jedoch erst dann vertieft ausgearbeitet werden, wenn der Kostenteiler definitiv vorliegt. Daher wurde die weitere Planung vorläufig sistiert.

Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) äusserte Vorbehalte zum Kostentreffnis und wollte zuerst die Standortfrage des Installationsplatzes im Zusammenhang mit dem Bau des Axentunnels geklärt haben. Gleichzeitig verwies es auf seine eigenen laufenden Risikoabklärungen im Zusammenhang von Gefährdung des gesamtschweizerischen Nationalstrassennetzes durch Naturgefahren. Seit Mitte 2013 liegen die entsprechenden Resultate vor. Sie weisen für die Axenstrasse einen Handlungsbedarf aus. Mit diesen jüngsten Risikoabklärungen des ASTRA sind die letzten Vorbehalte ausgeräumt.

2. Wann ist mit der Realisierung der im Jahr 2009 „mit höchster Priorität“ in Aussicht gestellten Schutzmassnahmen zu rechnen?

Die Realisierung der Variante „B2“ ist abhängig von:

­     einer verbindlichen Regelung des Kostenteilers unter allen Projektbeteiligten (inkl. Nutzniessern);

­     dem Vorliegen des Vorprojekts (Bauprojekt);

­     einer projektbezogenen Aufhebung der Gewichtsbeschränkung auf der Riemenstaldnerstrasse durch die Gemeinde Sisikon;

­     der Verfügbarkeit der Finanzen seitens Bund, Kanton, Bezirk und weiterer Projektpartner;

­     der Projektgenehmigung durch den Kanton (Regierungsrat) und den Bund (BAFU);

­     der Baubewilligung.

Aus heutiger Sicht ist mit einer Realisierung ab 2. Semester 2014 zu rechnen.

3. Wie hoch sind die per dato aufgelaufenen Planungskosten?

Für die Schutzmassnahmenplanung wurden bis heute Planungskosten im Umfang von knapp Fr. 140 000.-- erbracht. Sie setzen sich zusammen aus den Projektierungskosten, den aufwändigen Baugrunduntersuchungen und den dazu durchgeführten fünf Sondierbohrungen. Für die Ausarbeitung des Bauprojekts wird mit weiteren Kosten von Fr. 60 000.-- gerechnet. Die gesamten Planungskosten bewegen sich somit in der Grössenordnung von Fr. 200 000.--, was lediglich 31/3% der voraussichtlichen Baukosten entspricht.

4. Wie steht es mit der Finanzierung des Projekts, namentlich mit der Beteiligung des ASTRA und der SBB als Betreiber der nationalen Verkehrsachsen?

Bund und Kanton tragen zusammen mit dem Bezirk Schwyz maximal 85% der Baukosten von 6.01 Mio. Franken (5.11 Mio. Franken). Die Nutzniesserbeteiligung beträgt 15% (0.9 Mio. Franken). Davon entfallen 16.67% (0.15 Mio. Franken) auf die Gemeinden Morschach, Riemenstalden und Sisikon, 10% (0.09 Mio. Franken) auf die SBB und 73.33% (0.66 Mio. Franken) auf das ASTRA. Grundlage des Kostenteilers sind die Nutzniesseranteile an den Schutzmassnahmen, welche sich aus der im Rahmen der Vorstudie durchgeführten Risikoanalyse ergaben.

5. Wer trägt die Verantwortung, falls zwischenzeitlich durch weitere Naturereignisse Menschen oder Sachwerte zu Schaden kommen?

Schädigungen von Menschen und Sachwerten können in Zusammenhang mit Naturgefahren nie restlos ausgeschlossen werden. Aufgrund der aktuellen Verhältnisse an der Dornirunse und der bislang getroffenen Massnahmen sind Behörden und Trägerschaften ihrer Sorgfaltspflicht stets nachgekommen. Für allfällige Schadenereignisse könnten sie dann zur Verantwortung gezogen werden, sollten sie angemessene Dispositionen bei Anzeichen weiterer unmittelbar drohender Ereignisse unterlassen haben.

6. Erachtet es der Regierungsrat als tragbar, die lokale Wuhrkorporation Dornirunse über Jahre hinweg mit den Räumungskosten des provisorischen Geschiebesammlers zu belasten?

Die Wuhrkorporation Dornirunse hat in den vergangenen Jahrzehnten sehr wertvolle Arbeit zu Gunsten der Öffentlichkeit geleistet. Als kleine Gebietskörperschaft hat sie umsichtig und kostenbewusst dafür gesorgt, dass der bisherige, zu kleine Geschiebesammler oberhalb der Riemenstaldnerstrasse jeweils entleert und die Betonschale in der eigentlichen Runse Instand gehalten wurde.

Weitere finanzielle Belastungen sind für die heutige Wuhrkorporation Dornirunse nicht verkraftbar. Das Projekt eines neuen Geschiebesammlers mit Kosten von gut 6 Mio. Franken übersteigt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Wuhrkorporation Dornirunse. Daher soll bei definitivem Zustandekommen des Projekts eine neue Körperschaft und damit eine erweiterte Trägerschaft gebildet werden.

7. Gibt es im Kanton Schwyz kein Planungsbüro, das imstande ist, die Planungsarbeit zu leisten?

Das mit der Ausarbeitung der Vorstudie beauftragte Ingenieurbüro hat ausgewiesene und breite Erfahrungen mit der Projektierung und Ausführung von Schutzmassnahmen in steilem Gelände, vergleichbar mit jenem der Dornirunse. Naturgemäss weist die Planung derartiger Schutzmassnahmen technische Besonderheiten auf, welche spezifisches Experten- und Fachwissen und möglichst breit abgestütztes Erfahrungswissen erfordern. Die an der Dornirunse vorgesehene Variante „B2“ basiert auf einem Massnahmenkonzept, das im Nachgang der Rutsch- und Murgangereignisse vom Frühsommer 1999 am Lehnenviadukt N2 bei Beckenried realisiert wurde und sich bewährt hat.

Aufgrund der Dringlichkeit und der technischen Besonderheiten steht die Direktvergabe im Einklang mit § 9  der Verordnung zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (SRSZ 430.130)

2.3    Zustellung: Fragestellerin; Kantonsratspräsidentin; Fraktionspräsidenten; Mitglieder des Regierungsrates; Staatskanzlei (3; Staatsschreiber, Sekretariat Kantonsrat, Informationsbeauftragter); Baudepartement; Umweltdepartement; Amt für Wasserbau; Amt für Wald und Naturgefahren.

Umweltdepartement des Kantons Schwyz

Andreas Barraud, Landesstatthalter


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