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Wohin mit dem Schnee?

Ein Merkblatt des Amtes für Umweltschutz gibt Antworten

Schwyz, 12. Dezember 2016

Wohin mit dem Schnee?

Ein Merkblatt des Amtes für Umweltschutz gibt Antworten
 

Der erste Schnee ist gefallen und damit wird auch die Schneeräumung wieder zum Thema. In den vergangenen Jahren wurden mehrfach Beeinträchtigungen von Gewässern und Schäden an Infrastrukturen durch unerlaubte Schneeablagerungen verursacht. Deshalb hat das Amt für Umweltschutz ein Merkblatt mit den Grundsätzen zur korrekten Schneeablagerung zusammengestellt.

Unkontrollierte Schneeablagerungen …

In den letzten Jahren wurde vermehrt festgestellt, dass an Schneeablagerungsstellen der öffentlichen Dienste unerlaubterweise Schnee von privaten Liegenschaften (Firmenareale, Vorplätze, Strassen usw.) abgelagert wurde. Des Weiteren wurde auch an Gewässerabschnitten, die nicht als Schneeablagerungsstellen ausgeschieden sind, Schnee entsorgt.

… und deren Folgen

Das Resultat waren mit Schnee überhäufte Kippstellen, hinterlassene Unordnung, Verschmutzung der Gewässer und beschädigte Infrastrukturen. Grosse Schneemengen in Bächen können den Durchfluss verhindern und zu Überschwemmungen führen. Dies beeinträchtigt die Wasserlebewesen, insbesondere Fische, denn ihr Lebensraum wird zerstört, die Wassertemperatur stark gesenkt und bei verschmutztem Schnee das Wasser verunreinigt. Deshalb werden die Schneeablagerungsstellen vor Aufnahme in die Schneeablagerungskarte durch den Kanton genau auf ihre Eignung geprüft.

So wird Schnee richtig entsorgt

Um die angetroffenen Missstände in Zusammenhang mit der Schneeablagerung in Zukunft zu verhindern und die Gewässer vor Beeinträchtigungen zu schützen, ist das Merkblatt «Schneeablagerungen im Kanton Schwyz» zwingend zu beachten. Die in der Schneeablagerungskarte definierten Stellen dürfen nur durch die öffentlichen Dienste benutzt werden. Private sind aufgefordert, den Schnee vor Ort zu lagern und nicht in die Gewässer zu kippen.

UMWELTDEPARTEMENT


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