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Wildtiere brauchen Rücksicht

Seit dem 1. Dezember gilt wieder Korridorgebot im Naturschutzgebiet Ibergeregg

Schwyz, 5. Dezember 2016

Wildtiere brauchen Rücksicht

Seit dem 1. Dezember gilt wieder Korridorgebot im Naturschutzgebiet Ibergeregg

 

(ANJF/i) Seit dem 1. Dezember gilt im Naturschutzgebiet Ibergeregg wieder das Korridorgebot. Auch wenn noch kein Schnee liegt, beginnt für die Wildtiere die kalte und nahrungsarme Zeit, in welcher sie nicht zu häufig aufgeschreckt werden sollten. Besucher des Schutzgebiets sind gebeten, sich an die signalisierten Routen zu halten.

Seit Beginn des meteorologischen Winters am 1. Dezember gilt wieder das Korridorgebot im Naturschutzgebiet Ibergeregg. Vom 1. Dezember bis zum 31. März darf das Naturschutzgebiet ausserhalb der Zone für Wintertourismus nur auf den ausgesteckten Schneeschuhrouten und den bezeichneten Korridoren für Wintertourismus betreten oder mit Skis befahren werden.

Auch wenn der erste Schnee schon wieder geschmolzen und der zweite noch nicht gefallen ist, beginnt in diesen Tagen die kälteste Zeit des Jahres. In dieser benötigen die Wildtiere mehr Energie und finden weniger Nahrung als während der Vegetationsperiode. Sobald Schnee liegt, werden die Lebensbedingungen für die Wildtiere noch schwieriger. Die Nahrung ist dann kaum mehr zugänglich und die Fortbewegung erschwert. In dieser Zeit sollten Wildtiere wie Hirsche, Rehe, Gämsen, Hasen, Auer- oder andere Raufusshühner nicht zu häufig aufgeschreckt und zur Flucht gezwungen werden. Mit dem Korridorgebot wird erreicht, dass die Naturschutzgebietsbesucher auf wenigen Routen verkehren, an welche sich die Wildtiere gewöhnen können, und grössere Landschaftsräume zwischen den Korridoren störungsfrei bleiben.  

Schneeschuhläufer, Skitourengänger, Winterwanderer und andere Erholungssuchende sind deshalb gebeten, im Naturschutzgebiet Ibergeregg sowie im Bereich anderer Wildschutzgebiete, v.a. in den Jagdbanngebieten Mythen und Silbern-Jägern-Bödmerenwald, auf den signalisierten Winterrouten zu bleiben. Karten des Naturschutzgebietes Ibergeregg mit Schneeschuhrouten und Korridoren für Wintertourismus finden sich auf den Tafeln an den Schutzgebietseingängen, auf dem vom Schneeschuh-Ver­band Schweiz herausgegebenen Faltblatt „Wildtierfreundliches Schneeschuhlaufen im Naturschutzgebiet Ibergeregg“ (SVS-Schneeschuhkarte Routen Ibergeregg SZ 021-029 und Spital SZ 013-014) sowie auf der Homepage des Amts für Natur, Jagd und Fischerei (www.sz.ch/naturschutz). Weitere Auskünfte über das Naturschutzgebiet Ibergeregg oder die Jagdbanngebiete und die Möglichkeiten des Wintersports in diesen geben vor Ort gerne auch die Wildhüter oder die Schutzgebietsaufseher des Amts für Natur, Jagd und Fischerei.

Umweltdepartement


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