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Teilrevisionen der Justizgesetzgebung

Einleitung des Vernehmlassungsverfahrens

Schwyz, 5. Dezember 2016

Teilrevisionen der Justizgesetzgebung

Einleitung des Vernehmlassungsverfahrens

 

(Stk/i) Der Regierungsrat hat das Sicherheitsdepartement beauftragt, Vorlagen für Teilrevisionen der Justizgesetzgebung auszuarbeiten und zu diesen eine Vernehmlassung durchzuführen.

Im Einvernehmen mit der kantonsrätlichen Rechts- und Justizkommission hat der Regierungsrat beschlossen, drei Vorlagen zu Teilrevisionen der kantonalen Justizgesetzgebung in die Vernehmlassung zu geben. Die Vorlagen betreffen:

  • Nachführungsarbeiten zur Justizgesetzgesetzgebung und zur Optimierung der Organisation der Strafverfolgungsbehörden,
  • eine mögliche Kantonalisierung der Strafverfolgung und des Strafvollzugs sowie
  • die Zusammenarbeit der Justizbehörden der Gemeinden und Bezirke.

Der Regierungsrat stützt sich in den Entwürfen zur Nachführung der Justizgesetzgebung und zur Zusammenarbeit unter den Justizbehörden der Gemeinden und Bezirke im Wesentlichen auf die Vorschläge einer Arbeitsgruppe. Zur Vorlage „Kantonalisierung der Strafverfolgung und des Strafvollzugs“ will er mit der Vernehmlassung eine breite Diskussion anstossen und sich inhaltlich erst gestützt auf deren Ergebnisse positionieren.

Nachführung der Justizgesetzgebung und Optimierung der Strafverfolgungsbehörden
Die erste Vorlage enthält Vorschläge zu einer Teilrevision des Justizgesetzes und weiterer Erlasse zu Bestimmungen, die formal und inhaltlich mangelhaft oder die der Entwicklung des Bundesrechts anzupassen sind. Erlassen werden sollen insbesondere Regelungen im kantonalen Recht für die Umsetzung des im Zusammenhang mit der Ausschaffung von kriminellen Ausländerinnen und Ausländer geschaffenen Bundesrechts. Zuständig für den Vollzug der Landesverweisung soll nach dieser Vorlage 1 das Amt für Migration werden. Die Kosten für die Ausschaffung sollen der Kanton oder die Bezirke tragen; die Kostentragung richtet sich nach der zuständigen Behörde, die erstinstanzlich die Strafsache beurteilt hat, die zur Landesverweisung geführt hat. Bedürftige Ausländerinnen und Ausländer, welche von einer Landesverweisung betroffen sind, sollen grundsätzlich lediglich Anspruch auf Nothilfe haben.

Enthalten in der Vorlage 1 sind sodann Vorschläge für eine Optimierung der Organisation der Strafverfolgungsbehörden von Kanton und Bezirken. An der derzeit massgebenden Aufteilung der Kompetenzen zwischen Kanton und Bezirken für Strafverfolgung und Strafvollzug wird mit dieser Vorlage nichts geändert.

Kantonalisierung von Strafverfolgung und Strafvollzug
Die Organisation der Strafverfolgungs- und Strafvollzugsbehörden beschäftigt die Politik im Kanton Schwyz seit rund zehn Jahren intensiv. Derzeit sind der Kanton und die Bezirke für die Strafverfolgung und den Strafvollzug verantwortlich. Geprüft wird nun mit der zweiten Vorlage eine Übertragung dieser Aufgaben allein auf den Kanton. Mit der Schaffung einer Staatsanwaltschaft beim Kanton und der Kantonalisierung des Strafvollzugs würde ein Teil der Schnittstellen entfallen, welche die Abläufe in der Strafrechtspflege erschweren und unnötigen Aufwand verursachen. Erleichtert würden bei einer Kantonalisierung der Strafverfolgung auch erwünschte Spezialisierungen oder Schwergewichtsbildungen beim Personaleinsatz. Aufgegeben würde mit der Verschiebung der Aufgaben der Bezirke in der Strafverfolgung allerdings auch eine alte Tradition, die für das Selbstverständnis der Bezirke nicht unwesentlich ist.

Zusammenarbeit der Justizbehörden der Gemeinden und Bezirke
Justizbehörden der Gemeinden und Bezirke sind die Bezirksgerichte, die Staatsanwaltschaften der Bezirke, die Schlichtungsbehörden im Mietwesen, die Vermittler, die Notariate, die Grundbuchämter sowie die Betreibungs- und Konkursämter. Mit der dritten Vorlage sollen die rechtlichen Grundlagen für die Zusammenarbeit dieser Behörden bereitgestellt oder die bestehenden Grundlagen verbessert werden. So sollen namentlich die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass zwei oder mehrere Bezirke gemeinsam in einem Wahlkreis ein Bezirksgericht wählen können. Keine Änderungen erfahren diese Behörden hinsichtlich ihrer kommunalen Trägerschaft und ihrer Aufgaben.

Abschluss der Arbeiten der Arbeitsgruppe Justizgesetzgebung
Im Nachgang zum Schwyzer Justizstreit hatten Kantonsrat und Regierungsrat die Einsetzung einer Arbeitsgruppe Justizgesetzgebung beschlossen. Diese vornehmlich mit Spezialisten aus den Bereichen Justiz und öffentliche Sicherheit besetzte Arbeitsgruppe hat anfangs Februar 2016 die Arbeiten abgeschlossen und ihren Schlussbericht dem Regierungsrat abgeliefert. Im Bericht enthalten sind neben Darlegungen zu den Grundlagen für die Projektarbeiten, eingehenden Analysen zur geltenden kantonalen Justizgesetzgebung - insbesondere zur geteilten Trägerschaft zwischen Kanton und Bezirken bei der Strafverfolgung und beim Strafvollzug - und modulartig aufgebaute Vorschläge für Revisionen der kantonalen Justizgesetzgebung.

Veröffentlichung des Berichts der Arbeitsgruppe Justizgesetzgebung
Der umfangreiche Abschlussbericht der Arbeitsgruppe Justizgesetzgebung wurde dem Regierungsrat und der kantonsrätlichen Rechts- und Justizkommission zur Kenntnis gebracht. Der Regierungsrat hat sodann beschlossen, den Bericht zu publizieren und so einer weiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Zusammen mit den übrigen Vernehmlassungsunterlagen ist er zu finden hier 

Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis zum 7. April 2017.

Staatskanzlei
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