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Klare Abläufe und zusätzlicher Rechtsschutz

Revidiertes Wahl- und Abstimmungsgesetz tritt am 1. Januar 2017 in Kraft

Schwyz, 24. November 2016

Klare Abläufe und zusätzlicher Rechtsschutz

Revidiertes Wahl- und Abstimmungsgesetz tritt am 1. Januar 2017 in Kraft

 

(Stk/i) Das revidierte Wahl- und Abstimmungsgesetz und die neue Wahl- und Abstimmungsverordnung treten am 1. Januar 2017 in Kraft. Mit der Gesetzesänderung werden insbesondere die Abläufe bei Wahlen und Abstimmungen präzisiert sowie der Rechtsschutz für die Stimmberechtigten verbessert.

Ausgelöst durch verschiedene Unzulänglichkeiten, die bei der Ständeratswahl im Herbst 2011 auftraten, wurde das Wahl- und Abstimmungsgesetz einer Teilrevision unterzogen. Die Stimmberechtigten haben der Vorlage in der Abstimmung vom 5. Juni 2016 mit einer Zweidrittelmehrheit zugestimmt.

Klare Regelung für eine gültige Stimmabgabe
Mit der Teilrevision werden für die Arbeiten in den Wahl- und Abstimmungsbüros die Gültigkeitskriterien für die Behandlung der Stimmabgaben und die Beurteilung von Wahl- und Stimmzetteln präzisiert. Zudem wird ein Ausschuss des Büros bestimmt, der in Zweifels- und Streitfällen entscheidet. Zusammen mit einer kantonsweit einheitlichen Urnenöffnungszeit gelten im ganzen Kanton die gleichen Regeln bei Wahlen und Abstimmungen. Die Stimmberechtigten müssen im ganzen Kanton bis spätestens 11 Uhr des Wahl- und Abstimmungssonntags ihr Stimmrecht ausüben. Neu geregelt sind auch die Einsichtsmöglichkeit bei Wahlvorschlägen für jedermann, die Listenbezeichnungen mit Buchstaben oder Zahlen und die Darstellung der Stimmzettel bei Initiative, Gegenvorschlag und Stichfrage.

Klare Regelung des Rechtsschutzes
Für die Stimmberechtigten wird im revidierten Gesetz klar aufgeführt, wie und innert welcher Frist sie Mängel in der Vorbereitung von Wahlen und Abstimmungen rügen sowie das Ergebnis anfechten können. Dafür steht ihnen neu in allen Fällen ein innerkantonaler Rechtsschutz zu, ohne dass direkt das Bundesgericht angerufen werden muss. Der Entscheid der kantonalen Instanz kann immer noch ans Bundesgericht weitergezogen werden. 

Mit den revidierten Bestimmungen wird eine rechtlich korrekte Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen garantiert. Zudem erhalten die Stimmberechtigten bei kantonalen Wahlen einen zusätzlichen Rechtsschutz.

Staatskanzlei
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