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Anträge der Staatswirtschaftskommission zum Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2017-2020

Differenzen beim Steuerfuss für juristische Personen

Schwyz, 21. November 2016

Anträge der Staatswirtschaftskommission zum Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2017-2020

Differenzen beim Steuerfuss für juristische Personen

 

(FD/i) Im Rahmen der Vorberatung zum Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2017–2020 beantragt die Staatswirtschaftskommission dem Kantonsrat die Beibehaltung eines einheitlichen Steuersatzes für die juristischen und natürlichen Personen. Im AFP 2017–2020 wird bei den juristischen Personen ein Steuerfuss von 180% beantragt. Dadurch werden die ausgelösten Kosten für den Nationalen Finanzausgleich (NFA) im Bereich der Unternehmensbesteuerung gedeckt. Der Steuerfuss bei den natürlichen Personen soll unverändert auf 170% belassen werden.

Die Staatswirtschaftskommission hat den AFP 2017–2020 im Hinblick auf die Parlamentsberatung im Dezember 2016 vorberaten. Neben technischen Anpassungen, mit welchen sich der Regierungsrat einverstanden erklärt, beantragt sie, den Steuerfuss bei den juristischen Personen – analog zu den natürlichen Personen – bei 170% der einfachen Steuer zu belassen. Der Regierungsrat beantragt eine Erhöhung bei den juristischen Personen auf 180%, um im Bereich der Unternehmensbesteuerung die ausgelösten NFA-Kosten zu decken. Die Unternehmenssteuern sollen die Auswirkung ihrer Steuerkraft im NFA selber finanzieren, wie dies auch in den übrigen Steuerbereichen der Fall ist. Ein Gutachten zur Grenzabschöpfung des NFA bei den juristischen Personen hat im September 2016 gezeigt, dass ein NFA-deckender Steuerfuss bei 179% liegen muss. Eine solide Wettbewerbsfähigkeit bei den Unternehmenssteuern wäre damit nach wie vor gegeben. Offensichtlich bleibt, dass mit der geplanten Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III auf kantonaler Stufe im Nachgang zu einem allfälligen positiven Abstimmungsergebnis am 12. Februar 2017 grundlegende Steuerungen im Bereich der juristischen Personen vorgenommen werden. Auch hier steht die Wahrung der Attraktivität der Besteuerung im Vordergrund.

Kantonsrat muss entscheiden
Anlässlich der Beratung zum AFP 2017–2020 am 14. Dezember 2016 wird der Kantonsrat die Voranschlagskredite der Erfolgsrechnung und der Investitionsrechnung sowie den Steuerfuss 2017 beschliessen. Es wird sich zeigen, ob der Kanton Schwyz – wie vom Regierungsrat beantragt – erstmals unterschiedliche Steuerfüsse bei den juristischen und natürlichen Personen anwenden wird. Mit den vom Regierungsrat beantragten Steuerfüssen von 170% bei den natürlichen Personen und 180% bei den juristischen Personen wird im Voranschlagsjahr 2017 mit einem Aufwandüberschuss von 46.4 Mio. Franken gerechnet.

Finanzdepartement
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